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* Die folgenden Hinweise habe ich gelesen: Mit meiner Anmeldung zur Veranstaltung erhebt und speichert die VBG personenbezogene Daten. Diese Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis und dürfen von der VBG nur verarbeitet werden, soweit die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dies erfordert. Hierzu zählt neben der Organisation der Veranstaltung auch die spätere Ansprache für Informationen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der VBG im Rahmen ihres gesetzlichen Präventionsauftrages (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben c) und e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 199 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Abs. 2 SGB VII sowie § 14 und § 23 Absätze 1 und 2 SGB VII). Nähere Informationen zur Verarbeitung der Daten (Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO in Verbindung mit § 82 SGB X) können auf folgender Internetseite abgerufen werden: www.vbg.de/datenschutz Von der Veranstaltung werden von der VBG auch Bilder (Foto- und Filmaufnahmen) von Personen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben, gefertigt und im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben in elektronischen oder Druckmedien veröffentlicht.
* Pflichtangabe
Die „Mitteilung“ eines Überfalls ersetzt nicht die Pflicht zur Anzeige („Meldung“) eines Versicherungsfalls durch den Unternehmer (Unfallanzeige) nach § 193 SGB VII
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