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040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Wenn Sie infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass Sie in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, zahlt die VBG Pflegegeld oder gewährt Haus- bzw. Heimpflege.

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Die notwendige Betreuung und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens soll damit soweit wie möglich sichergestellt werden. Pflegebedürftigen Menschen wird so ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht.

Das Ausmaß der Hilflosigkeit und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden des Versicherten und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.

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