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Persönliches Budget

Service

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040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Geld- statt Sachleistungen. Die Teilhabeleistungen können Sie auf Antrag auch als "Persönliches Budget" erhalten.

Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern nur eine andere Form der Leistungserbringung. Sie dient insbesondere der Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe betroffener Menschen.

Als Persönliches Budget kommen vor allem ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation wie z. B. Fahrtkosten sowie

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und
  • die Pflegeleistungen der Unfallversicherung

in Betracht. Dabei kann sich ein Persönliches Budget auf eine einzelne Leistung beschränken oder aber mehrere umfassen.

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