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VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung (Link zur Startseite)

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040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Je eher die VBG von einem Unfall erfährt, desto schneller kann sie eine optimale medizinische Behandlung sicherstellen.

Sie als Unternehmer sollten der VBG deshalb innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall anzeigen,

  • der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit oder
  • sogar den Tod des Versicherten zur Folge hat.

Wichtiger Hinweis: Melden Sie bitte Ihrem Ansprechpartner vor Ort schwere Unfälle, Massenunfälle und Todesfälle bitte umgehend vorab telefonisch oder per Fax.

Vorstellung beim Durchgangsarzt

Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung der Versicherten besonders wichtig. Je schneller die VBG die richtigen Rehabilitationsmaßnahmen einleitet, desto größer ist die Chance für eine schnelle und vollständige Rehabilitation des/der Verletzten.

Ein Versicherter, der infolge eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig oder länger als eine Woche behandlungsbedürftig ist, soll sich deshalb einem Facharzt mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen, einem sogenannten Durchgangsarzt vorstellen. Er hat dabei die Wahl unter den Durchgangsärzten seines Bezirks. Die Suche nach Durchgangsärzten geht schnell und einfach mit der Durchgangsärzte-Datenbank.

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