040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte oder freiwillig Versicherte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.
Dazu gehören z. B. auch Unfälle
Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.
Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. In der Regel beginnt dieser mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.
Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die notwendig werden,
Kein Versicherungsschutz besteht:
Hinweis: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz!
Versicherte Tätigkeiten im Homeoffice
Im Homeoffice sind alle Tätigkeiten versichert, die mit der Handlungstendenz ausgeübt werden, dem Unternehmen zu dienen bzw. die betrieblichen Aufgaben zu erfüllen. Ob dies so ist, bestimmt sich nach der sog. objektivierten Handlungstendenz, also danach, ob die versicherte Person eine dem Beschäftigungsverhältnis / dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird.
Tätigkeiten, die nicht mit der Handlungstendenz ausgeübt werden betrieblichen Interessen zu dienen, sind nicht versichert. Im Einzelnen:
Wege im Homeoffice
Nicht versichert sind Wege im Homeoffice mit der Handlungstendenz, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen.
Fällt eine versicherte Person beispielsweise die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, so wäre dies nicht versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette sind jedoch im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie auf der Unternehmensstätte.
Wege aus dem Homeoffice zum Kindergarten und zurück
Unmittelbare Wege zu und von dem Ort, an dem Versicherte wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Kinder zur Betreuung fremder Obhut anvertrauen, z.B. zum Kindergarten oder zur Kita, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird.