Navigation und Service

VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung (Link zur Startseite)

Bereichsmenu Was ist versichert?

Arbeits- und Wegeunfälle

Autofahrer übersieht Fußgängerin

Service

Kundendialog

040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte oder freiwillig Versicherte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.

Dazu gehören z. B. auch Unfälle

  • auf allen mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten
  • beim Betriebssport
  • bei vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen.

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.

Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. In der Regel beginnt dieser mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.

Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die notwendig werden,

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften,
  • bei Umleitungen oder
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg zügiger erreicht werden kann.

Kein Versicherungsschutz besteht:

  • während einer Unterbrechung des Weges (z. B. Einkauf)
  • bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
  • in der Regel bei Abwegen (d. h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen)

Hinweis: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz!

Homeoffice

Versicherte Tätigkeiten im Homeoffice

Im Homeoffice sind alle Tätigkeiten versichert, die mit der Handlungstendenz ausgeübt werden, dem Unternehmen zu dienen bzw. die betrieblichen Aufgaben zu erfüllen. Ob dies so ist, bestimmt sich nach der sog. objektivierten Handlungstendenz, also danach, ob die versicherte Person eine dem Beschäftigungsverhältnis / dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird.

Tätigkeiten, die nicht mit der Handlungstendenz ausgeübt werden betrieblichen Interessen zu dienen, sind nicht versichert. Im Einzelnen:

Wege im Homeoffice

Nicht versichert sind Wege im Homeoffice mit der Handlungstendenz, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen. 

Fällt eine versicherte Person beispielsweise die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, so wäre dies nicht versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette sind jedoch im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie auf der Unternehmensstätte.

Wege aus dem Homeoffice zum Kindergarten und zurück

Unmittelbare Wege zu und von dem Ort, an dem Versicherte wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Kinder zur Betreuung fremder Obhut anvertrauen, z.B. zum Kindergarten oder zur Kita, stehen unter Versicherungsschutz, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird.

Faltblatt

Fragen und Antworten zu Entscheidungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Diese Seite

RSS