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Freiwilligendienste - Unfallversicherungsschutz für engagierte Bürger

Engagierte Bürger können sich über Freiwilligendienste neuen Herausforderungen stellen und sich zugleich für Andere stark machen.

Zudem bieten die Freiwilligendienste auch die Chance, sich (beruflich) zu orientieren und neuen Menschen zu begegnen. Die Bandbreite der Freiwilligendienste ist vielfältig. Diese reicht vom sozialen oder kulturellen bis hin zum ökologischen Bereich.

Bestimmte Freiwilligendienstleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:

Tabelle Freiwilligendienste

Freiwilligendienst

Versicherungsschutz kraft Gesetzes?Zuständiger Unfallversicherungsträger
Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Ja

Unfallversicherungsträger, dem die anerkannte Einsatzstelle angehört

Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug

(zeitlich befristet bis zum 31.12.2018)

Ja

Unfallversicherungsträger, dem die anerkannte Einsatzstelle angehört
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ja

Die Zuständigkeit richtet sich

a) nach dem Träger oder

b) nach der Einsatzstelle, wenn eine Vereinbarung (§ 11 Abs. 2 JFDG) geschlossen wurde.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Ja

Die Zuständigkeit richtet sich

a) nach dem Träger oder

b) nach der Einsatzstelle, wenn eine Vereinbarung (§ 11 Abs. 2 JFDG) geschlossen wurde

Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Ja

Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört.
Anderer Dienst im Ausland (ADiA)wenn die
Voraussetzungen der Entsendung erfüllt werden
Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört.
Europäischer Freiwilligendienst (EFD)wenn die
Voraussetzungen der Entsendung erfüllt werden
Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört.
Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG)

Ja

Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört.
"weltwärts" - Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst

Ja

Unfallversicherung Bund und Bahn
Entwicklungsdienst

Ja

Unfallversicherung Bund und Bahn
"Kulturweit" - Internationaler Freiwilligendienst im Ausland

Ja

Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört.

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