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VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung (Link zur Startseite)

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Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Lernende, Ein-Euro-Jobber und andere Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Bei der VBG sind Lernende, Ein-Euro-Jobber und andere Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen versichert, wenn

  • sie selbst oder die Maßnahmen über die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder ein Jobcenter gefördert werden,
  • sie sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und weiterbilden,
  • die Maßnahme bzw. der Bildungsgang keinen schulrechtlichen Abschluss beinhaltet und/oder mit dem Besuch nicht die Schulpflicht erfüllt wird und
  • der Träger der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme bzw. die Bildungseinrichtung zu den bei der VBG versicherten Unternehmen gehört.

Um die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme handelt es sich, wenn diese von einem Dritten (z. B. Bildungsträger, Personaldienstleistungsunternehmen) in einem organisatorischen Rahmen als Sachleistung erbracht wird. Der bloße Erhalt eines Vermittlungsgutscheins oder von Geldleistungen, wie z. B. einem Gründungszuschuss, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Ist im Rahmen einer beruflichen Bildungsmaßnahme ein Praktikum vorgesehen, besteht in der Regel auch hier Versicherungsschutz über die Bildungseinrichtung.

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