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Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte

Für viele ehrenamtlich Tätige besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen ihres Engagements. Auf den folgenden Seiten informiert die VBG darüber, für welche Personengruppen bereits Versicherungsschutz kraft Gesetzes besteht. Diese Personen müssen nicht individuell zur Versicherung angemeldet werden. Lediglich ihre Anzahl ist der VBG zu melden, damit die Beiträge berechnet werden können (siehe "Beitrag für ehrenamtlich Tätige").

Für einen anderen Teil der ehrenamtlich Tätigen bietet die VBG eine freiwillige Versicherung an. Diese ehrenamtlich Tätigen können auf Antrag der Dachorganisation bzw. des Verbandes freiwillig versichert werden oder sich selbst freiwillig versichern. Es handelt sich z. B. um bürgerschaftlich Engagierte in einem Sportverein oder einer anderen gemeinnützigen Organisation. Infos dazu siehe unter: Mitgliedschaft und Beitrag > Ehrenamtsversicherung oder nutzen Sie den unten angegebenen Link.

Infos über das gesamte Spektrum des Unfallversicherungsschutzes für freiwillig Engagierte finden Sie in der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement".

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