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Ab dem Meldejahr 2018 (01.Januar 2019) werden Meldungen per Post, Fax und E-Mail von uns nicht mehr akzeptiert. Die Entgelte werden nur noch über das elektronische Verfahren Lohnnachweis Digital entgegengenommen.
Haben Sie keine Beschäftigten – auch keine Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte -, entfällt der Lohnnachweis Digital für Sie. Ist dies erstmalig der Fall, informieren Sie uns bitte kurz, gern telefonisch oder über unser Kontaktformular, darüber.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte rund um das Meldeverfahren Lohnnachweis Digital.