040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Meldungen über das UV-Meldeverfahren erfolgen ausschließlich über die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen. Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie immer die aktuellste Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms.
Digitaler Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Falls Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, ist für die Abgabe der Meldung eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe (z.B. sv.net) zu verwenden.
Für das UV-Meldeverfahren benötigen Sie folgende Zugangsdaten:
Wenn Sie ein Steuerberatungsunternehmen oder andere Dienstleistende mit der Meldung beauftragt haben, leiten Sie bitte die Zugangsdaten an diese weiter. Die Zugangsdaten haben Sie mit Ihrem aktuellen Bescheid über die Veranlagung erhalten.