Springe direkt zu:
Sie sind hier:
040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Der Gefahrtarif sorgt für eine gerechte Verteilung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken. Dazu werden Unternehmen mit ähnlichem Risiko zu Gefahrengemeinschaften zusammengefasst und Tarifstellen zugeordnet.
Die Gefahrklasse drückt das Gefährdungsrisiko für alle Unternehmen der jeweiligen Tarifstelle aus. Sie bestimmt die Höhe Ihres Beitrages.
Die Zuordnung zu einer Gefahrengemeinschaft richtet sich nach Art und Gegenstand Ihres Unternehmens. Mit dem Veranlagungsbescheid erfahren Sie, welcher Gefahrengemeinschaft Ihr Unternehmen zugeordnet worden ist und die sich daraus ergebende Gefahrklasse.