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Ihr Ansprechpartner vor Ort

Der Lohnnachweis - Basis für die Beitragsberechnung

Zur Berechnung Ihres Beitrages benötigen wir nach jedem abgelaufenen Kalenderjahr u.a. Angaben über

  • die Anzahl der in Ihrem Unternehmen Beschäftigten,
  • die Höhe der gezahlten Entgelte,
  • die durch Ihre Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden.

Entgelte melden Sie grundsätzlich mit dem elektronischen Lohnnachweis - Lohnnachweis Digital - über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Sollten Sie über kein Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, nutzen Sie eine Ausfüllhilfe, z.B. sv.net. Meldungen per Post, Fax und E-Mail können von uns für die Jahre ab 2018 nicht mehr akzeptiert werden. 

Haben Sie keine Beschäftigten – auch keine Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte –, entfällt der Lohnnachweis Digital für Sie. Ist dies der Fall, informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Dafür steht Ihnen ergänzend das Faltblatt “Fragebogen zum Ende der Beschäftigung“ zur Verfügung.

Hilfe bei der Entgeltmeldung bieten Ihnen auch die Erläuterungen zur Entgeltmeldung sowie der Arbeitsentgeltkatalog der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Dort ist beschrieben, welche Entgeltarten beitrags- und somit meldepflichtig sind. Unternehmen mit mehreren veranlagten Unternehmensteilen finden unter Zuordnung der Entgelte und Entgeltzuordnung für Zeitarbeit weitere Hinweise zur korrekten Entgeltzuordnung. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind besondere Melderegeln von Bedeutung. Hierzu finden Sie unter Meldungen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie weitere Erläuterungen. Sie finden die Hilfen in den Download- und Verweisboxen am Ende dieser Seite. 

Der Höchstbetrag des nachzuweisenden Entgeltes beträgt ab dem 01.01.2020 für jede versicherte Person 120.000 Euro. Bis zum 31.12.2019 betrug dieser Wert 96.000 Euro.

Bei der Angabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden hilft Ihnen der aktuelle Durchschnittssatz als Orientierung: 1.520 Stunden pro Jahr (gilt für das Jahr 2022). Für das Jahr 2023 beträgt dieser Wert 1.540 Stunden.

Für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen sowie ehrenamtlich Tätige ist eine Meldung im Lohnnachweis Digital nicht vorgesehen. Die Beiträge werden nach der Zahl der Versicherten berechnet. Weitere Informationen finden Sie unter „Beitrag für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen“ und „Beitrag für ehrenamtlich Tätige“.

Faltblatt

Erläuterungen zur Entgeltmeldung

Faltblatt

Arbeitsentgeltkatalog der DGUV

Faltblatt

Zuordnung der Entgelte - Gefahrtarif 2017 Teil IV

Faltblatt

Entgeltfragen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Faltblatt

Kurzarbeitergeldberechnung in der Unfallversicherung

Faltblatt

Fragebogen zum Ende der Beschäftigung

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