040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Die freiwillige Versicherung für bürgerschaftlich Engagierte
Die VBG bietet für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen gehören, eine freiwillige Versicherung an, wenn sie in
ehrenamtlich tätig sind.
Für viele ehrenamtliche Tätige (z. B. Ministranten einer Kirche oder Mitglieder in Prüfungsausschüssen von Handwerkskammern und Innungen) besteht bereits gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Infos dazu siehe unter: Versicherungsschutz und Leistungen > Ehrenamtlich Tätige oder nutzen Sie den unten angegebenen Link.
Um den einzelnen Ehrenamtsträgern und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, bietet die VBG Verbänden an, Rahmenverträge mit der VBG zu schließen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie gerne unser Kontaktcenter unter www.vbg.de/kontakt und wählen dort das Anliegen VBG-Mitgliedschaft / Beitrag.