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Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.
Die Umstellung soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen.
Die Unternehmensnummer löst bei der VBG die bisherige Kundennummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten im Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kundennummer zu verwenden.
Die neue Unternehmensnummer besteht insgesamt aus 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
Mitgliedsunternehmen müssen sich nicht extra kümmern: Die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält auch mehrere Unternehmensnummern.
Falls sich verschiedene Unfallversicherungsträger mit Informationen zum Wechsel bei Ihnen melden, vergleichen Sie bitte die mitgeteilten Unternehmensnummern miteinander. Sollten nur die letzten drei Ziffern der Unternehmensnummer voneinander abweichen, die ersten zwölf jedoch übereinstimmen, brauchen sie nichts zu veranlassen. Es ist alles korrekt, es handelt sich um die Kennzeichnung ihrer jeweiligen Unternehmen. Weichen die ersten zwölf Ziffern voneinander ab, wenden sie sich bitte an uns. Nutzen Sie gerne unser Kontaktcenter unter www.vbg.de/kontakt. Wählen Sie dort bitte das Anliegen VBG Mitgliedschaft / Beitrag.