Die Umstellung erfolgt automatisch am 15. November 2022. Unsere Mitgliedbetriebe werden schriftlich über den Nummernwechsel informiert. Genau wie die bisherige Kundennummer ist die Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Firmen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Präventionsleistungen, Beitragsangelegenheiten oder Entgeltnachweise zuordnen zu können
Der Versand der Kundenanschreiben erfolgt im Oktober und November 2022. In diesem Zeitraum werden alle Unternehmen über die Unternehmensnummer informiert. Sie müssen nicht tätig werden.
Sie nutzen ab dem 15. November 2022 einfach die neue Unternehmensnummer an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer. Unternehmen mit Beschäftigten müssen die neue Nummer insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden. Um hier die Umstellung zu erleichtern, kann die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 noch mit der bisherigen Kundennummer getätigt werden. Mit den Stammdaten wird die neue Unternehmensnummer automatisch in das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe übermittelt.
Weitere Informationen zum UV-Meldeverfahren (LN Digital) finden Sie unter https://www.vbg.de/lndigital.
Sollten nur die letzten drei Ziffern der Unternehmensnummer voneinander abweichen, die ersten zwölf jedoch übereinstimmen, brauchen sie nichts zu veranlassen. Es ist alles korrekt, es handelt sich um die Kennzeichnung ihrer jeweiligen Unternehmen.
Weichen die ersten zwölf Ziffern voneinander ab, wenden sie sich bitte an uns. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktcenter www.vbg.de/kontakt. Wählen Sie dort bitte das Anliegen VBG Mitgliedschaft / Beitrag. Sie können uns außerdem telefonisch unter 040 5146-7775 erreichen.
Die Kundennummern der freiwilligen Unternehmerversicherungen ändern sich nicht. Sie nutzen weiterhin die Kundennummer Ihrer freiwilligen Unternehmerversicherung.
Die persönlichen Kundennummern für die Seminarbuchung ändern sich nicht. Sie nutzen weiterhin Ihre persönliche Kundennummer für Seminarbuchungen.
Unter www.vbg.de/datenschutz finden Sie das Dokument „Information zur Datenverarbeitung im Rahmen der UNR.S“ mit allen wichtigen Informationen zum Datenschutz.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktcenter unter www.vbg.de/kontakt. Wählen Sie dort bitte das Anliegen VBG Mitgliedschaft / Beitrag.
Sie können uns außerdem telefonisch unter 040 5146-7775 erreichen.
Innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung wird ein einheitliches Nummernsystem zur Kennzeichnung der Mitglieder eingeführt. Die bisherigen uneinheitlichen Mitgliedsnummern der verschiedenen Unfallversicherungsträger werden durch die einer einheitlichen Systematik folgenden Unternehmensnummern abgelöst. Da die bisherigen Mitgliedsnummern im UV-Meldeverfahren zur Identifikation und Authentifizierung eines Unternehmens herangezogen wurden, muss auch im UV-Meldeverfahren eine Umstellung auf die neuen Unternehmensnummern erfolgen.
Nein, Sie können den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 wie gewohnt ab dem 1. November 2022 tätigen. Dieser kann sowohl mit der alten Mitgliedsnummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie Ihre bisherige Mitgliedsnummer, kann Ihnen mit den Stammdaten automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre zertifizierte Ausfüllhilfe übermittelt werden. Dies hängt von Ihrem jeweiligen Entgeltabrechnungsprogramm bzw. Ihrer Ausfüllhilfe ab. Eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe ist nur für die Übermittlung von manuell erzeugten Daten vorgesehen.
Aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm sind Meldungen mit der Unternehmensnummer im UV-Meldeverfahren ab dem 1. November 2022 möglich. Bitte nutzen Sie bis dahin Ihre bisherige Mitgliedsnummer.
Nutzen Sie die Ausfüllhilfe sv.net, können Sie ab dem 1. Januar 2023 Meldungen mit Ihrer neuen Unternehmensnummer vornehmen.
Nein, den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 können Sie ab dem 1. November 2022 mit der alten Mitgliedsnummer tätigen. Ihnen wird mit den Stammdaten automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt.
Benutzen Sie für die Übermittlung manuell erzeugter Entgeltdaten die zertifizierte Ausfüllhilfe sv.net, können Sie Ihre Meldung für das Meldejahr 2023 sowohl mit der bisherigen Mitgliedsnummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer anstoßen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Unternehmensnummer hier ab dem 01.01.2023 freigeschaltet wird.
Verwenden Sie Ihre bisherige Mitgliedsnummer, kann Ihnen bei der Übermittlung der Stammdaten automatisch die neue Unternehmensnummer in die Ausfüllhilfe übermittelt werden.
Ja, Sie können mit der neuen Unternehmensnummer auch Meldungen für zurückliegende Zeiten übermitteln. Ebenso ist es möglich, die Stornierung einer ursprünglich unter der alten Mitgliedsnummer vorgenommenen Meldung mit der neuen Unternehmensnummer durchzuführen.
Haben Sie z.B. im Februar 2021 einen Lohnnachweis unter Verwendung Ihrer bisherigen Mitgliedsnummer eingereicht und wollen diesen nun korrigieren, so kann die Stornierung dieses Lohnnachweises mit der bisherigen Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer erfolgen. Verwenden Sie ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, so erfolgt die Verwendung der bisherigen Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer automatisch.
Nach der erfolgreichen Stornierung der ursprünglichen Meldung können Sie den korrigierten Lohnnachweis auch mit der neuen Unternehmensnummer einreichen. Dies ist ebenfalls für Zeiträume vor dem Meldejahr 2023 möglich.
Nein, wegen der Umstellung auf die Unternehmensnummer ist kein besonderer Meldegrund für den Lohnnachweis anzugeben. Insbesondere ist der Lohnnachweis für das Meldejahr 2022 nicht allein wegen der Umstellung auf die Unternehmensnummer mit dem Meldegrund 05 zu übermitteln
Bitte geben Sie Ihre Unternehmensnummer an Ihr Dienstleitungsunternehmen weiter, da diese für den Zugang zum UV-Meldeverfahren benötigt wird.
Unternehmen, die vor dem 01.11.2022 bei der VBG angemeldet und aufgenommen worden, können noch die alte VBG-Kundennummer verwenden.
Für Unternehmen, die ab dem 01.11.2022 bei der VBG angemeldet wurden, hat die DATEV Hilfsdokumente für die beiden Entgeltabrechnungsprogramme Lohn und Gehalt sowie Lodas veröffentlicht, die Sie bei der Abrechnung unterstützen.
Lohn und Gehalt: https://www.datev.de/hilfe/1025613
Die Servicestelle Ihres Programmanbieters kann Ihnen voraussichtlich die beste Hilfestellung leisten. Die einzelnen Problemstellungen unterscheiden sich je nach Entgeltabrechnungsprogramm.
Natürlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBG unter folgenden Kontaktdaten als Ansprechpersonen zur Verfügung:
Kontaktcenter: www.vbg.de/kontakt - Anliegen VBG Mitgliedschaft / Beitrag.
Sie können uns außerdem telefonisch unter 040 5146-7775 erreichen.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir keine detaillierte Auskunft und Hilfestellung zu den einzelnen Entgeltabrechnungsprogrammen geben können.