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Evakuierung - Notfallorganisation
Im Notfall Räume organisiert evakuieren


© Panther Media GmbH/K.Walter; VGB/BC GmbH
Eine Evakuierung von Räumen und Gebäuden kann schnell chaotisch werden, wenn sie nicht gut organisiert ist. Für die Räumung des Betriebes oder von Betriebsteilen sind deswegen ausreichende Vorbereitungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass jede Führungskraft und jeder Beschäftigte weiß, was zu tun ist und wie er sich in der jeweils konkreten Situation zu verhalten hat.
TIPPS ZUM VORGEHEN
  • Für den Notfall haben Sie festgelegt,
    • wer Ihr verantwortlicher Einsatzleiter für eine Evakuierung ist und
    • nach welchen Kriterien der Einsatzleiter eine Evakuierung veranlasst.
  • Es empfiehlt sich, einen Räumungsplan zu erarbeiten, in dem die wesentlichen Maßnahmen der Räumung festgelegt und vereinbart sind.
    Praxishilfe: Checkliste "Räumung von Gebäuden", Checkliste "Räumungsübung Beobachter", Infoblatt "Räumungsplan"
  • Für die Evakuierung selbst sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen, damit panische und unkontrollierbare Reaktionen möglichst verhindert werden und die Räumung möglichst reibungslos ablaufen kann:
    • Es ist festgelegt, wie Art und Grund der Alarmierung sowie die Notwendigkeit der Räumung bekannt gegeben werden.
    • Rettungswege, Ausgänge und Sammelplätze sind gekennzeichnet und frei gehalten.
    • Behinderte und Betriebsfremde erhalten die notwendige Hilfe bei der Evakuierung des Gebäudes. Dafür sind sachkundige Beschäftigte benannt und angewiesen.
    • Die Anweisung, Aufzüge im Brandfall grundsätzlich nicht zur Flucht zu benutzen, ist bekannt gemacht.
    • Für das Abschalten wichtiger Anlagen ist ein Plan aufgestellt. Sachkundige Beschäftigte zur Umsetzung des Planes sind benannt und angewiesen.
    • Wichtige Unterlagen und Gegenstände sind gekennzeichnet und es ist festgelegt, durch wen und wohin sie abtransportiert werden.
    • Die Beschäftigten sind angewiesen, persönliches Eigentum nur dann mitzunehmen, wenn es am Arbeitsplatz unmittelbar greifbar ist.
    • Für die verschiedenen Betriebsbereiche sind geeignete Personen als "Räumungsbeauftragte" vorgesehen.
    • Das Verhalten und die Weisungsbefugnisse bei Evakuierungen sind auch mit den Unternehmen und Verantwortlichen von Fremdpersonal geklärt.
    • Die Beschäftigten sind angewiesen, dass private Pkw am Abstellort bleiben.
  • Sie sollten die Evakuierungen in jedem Fall regelmäßig proben lassen.
  • Mehr Informationen finden Sie in der: ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
  • Qualifizieren Sie die Beschäftigten, die mit Aufgaben für die Evakuierung beauftragt sind, für ihre Aufgaben - zum Beispiel bei der VBG, der Feuerwehr oder weiteren Anbietern.
    Praxishilfe: Infoblatt "Aufgaben der Räumungshelfer bei Räumung"


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