- Für den Notfall haben Sie festgelegt,
- wer Ihr verantwortlicher Einsatzleiter für eine Evakuierung ist und
- nach welchen Kriterien der Einsatzleiter eine Evakuierung veranlasst.
- Es empfiehlt sich, einen Räumungsplan zu erarbeiten, in dem die wesentlichen Maßnahmen der Räumung festgelegt und vereinbart sind.
Praxishilfe: Checkliste "Räumung von Gebäuden", Checkliste "Räumungsübung Beobachter", Infoblatt "Räumungsplan"
- Für die Evakuierung selbst sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen, damit panische und unkontrollierbare Reaktionen möglichst verhindert werden und die Räumung möglichst reibungslos ablaufen kann:
- Es ist festgelegt, wie Art und Grund der Alarmierung sowie die Notwendigkeit der Räumung bekannt gegeben werden.
- Rettungswege, Ausgänge und Sammelplätze sind gekennzeichnet und frei gehalten.
- Behinderte und Betriebsfremde erhalten die notwendige Hilfe bei der Evakuierung des Gebäudes. Dafür sind sachkundige Beschäftigte benannt und angewiesen.
- Die Anweisung, Aufzüge im Brandfall grundsätzlich nicht zur Flucht zu benutzen, ist bekannt gemacht.
- Für das Abschalten wichtiger Anlagen ist ein Plan aufgestellt. Sachkundige Beschäftigte zur Umsetzung des Planes sind benannt und angewiesen.
- Wichtige Unterlagen und Gegenstände sind gekennzeichnet und es ist festgelegt, durch wen und wohin sie abtransportiert werden.
- Die Beschäftigten sind angewiesen, persönliches Eigentum nur dann mitzunehmen, wenn es am Arbeitsplatz unmittelbar greifbar ist.
- Für die verschiedenen Betriebsbereiche sind geeignete Personen als "Räumungsbeauftragte" vorgesehen.
- Das Verhalten und die Weisungsbefugnisse bei Evakuierungen sind auch mit den Unternehmen und Verantwortlichen von Fremdpersonal geklärt.
- Die Beschäftigten sind angewiesen, dass private Pkw am Abstellort bleiben.
- Sie sollten die Evakuierungen in jedem Fall regelmäßig proben lassen.
- Mehr Informationen finden Sie in der: ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- Qualifizieren Sie die Beschäftigten, die mit Aufgaben für die Evakuierung beauftragt sind, für ihre Aufgaben - zum Beispiel bei der VBG, der Feuerwehr oder weiteren Anbietern.
Praxishilfe: Infoblatt "Aufgaben der Räumungshelfer bei Räumung"
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