Versicherungsschutz für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen (Lernende)
Bei der VBG sind Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen (Lernende) versichert, wenn
- sie sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und weiterbilden
- der Bildungsgang keinen schulrechtlichen Abschluss beinhaltet
- mit dem Besuch nicht die Schulpflicht erfüllt wird und
- der Bildungsträger zu den bei der VBG versicherten Unternehmen gehört.
Ist im Rahmen der beruflichen Bildungsmaßnahme ein Praktikum vorgesehen, besteht auch dabei Versicherungsschutz über den Bildungsträger.
Webcode VERS225208 | Druckversion | nach oben
