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Versicherungsschutz für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen (Lernende)

Bei der VBG sind Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen (Lernende) versichert, wenn

  • sie sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und weiterbilden
  • der Bildungsgang keinen schulrechtlichen Abschluss beinhaltet
  • mit dem Besuch nicht die Schulpflicht erfüllt wird und
  • der Bildungsträger zu den bei der VBG versicherten Unternehmen gehört.

Ist im Rahmen der beruflichen Bildungsmaßnahme ein Praktikum vorgesehen, besteht auch dabei Versicherungsschutz über den Bildungsträger.

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