Versicherungsschutz für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen (Lernende)
Bei uns sind Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen (Lernende) versichert, wenn
- sie sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und weiterbilden
- der Bildungsgang keinen schulrechtlichen Abschluss beinhaltet
- mit dem Besuch nicht die Schulpflicht erfüllt wird und
- der Bildungsträger zu den bei der VBG versicherten Unternehmen gehört.
Ist im Rahmen der beruflichen Bildungsmaßnahme ein Praktikum vorgesehen, besteht auch hier Versicherungsschutz über die Bildungseinrichtung.
Über die unfallversicherungsrechtliche Zuständigkeit von Lernenden informieren wir Sie im "Merkblatt für Bildungseinrichtungen".
Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung finden Sie unter „KONTAKT“.
