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Leistungen der freiwilligen Versicherung

Ein starkes Paket

Mit dem Abschluss einer freiwilligen Versicherung profitieren Sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von unserem umfangreichen Leistungsangebot:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Finanzielle Leistungen

Bei den finanziellen Leistungen gibt es zwei Besonderheiten:

  • Die Höhe der Geldleistungen beeinflussen Sie durch die Wahl Ihrer Versicherungssumme (siehe Tabelle Geldleistungen freiwillige Versicherung)

  • Ab dem 22.Tag nach dem eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird oder an dem eine Heilbehandlungsmaßnahme beginnt, die eine ganztägige Ausübung einer Erwerbstätigkeit verhindert, wird Verletztengeld gewährt. Die Karenztageregelung gilt nicht für die Dauer einer durch den Versicherungsfall verursachten stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung für Versicherte, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Sie möchten sich freiwillig versichern? Kein Problem - über den nachstehenden Link gelangen Sie direkt zur Beitrittserklärung: