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Wer kann sich freiwillig versichern?

Wir haben ein leistungsstarkes Paket geschnürt für

  • Selbstständige,
  • Unternehmer/-innen,
  • mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner/-innen, falls sie nicht aufgrund eines wirksamen Arbeitsvertrags als Arbeitnehmer tätig und damit ohnehin pflichtversichert sind,
  • GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/-innen mit maßgeblichem Einfluss,
  • Kommanditisten mit maßgeblichem Einfluss,
  • Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften.

Ob Sie sich freiwillig versichern können, beantworten Ihnen unsere Infos „Versicherungsschutz in Leitungsfunktionen“ und „Informationen für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer“.

Sie möchten sich freiwillig versichern? Kein Problem - über den nachstehenden Link gelangen Sie direkt zur Beitrittserklärung:


Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung/Unternehmensbetreuung finden Sie unter „KONTAKT“.