Wer kann sich freiwillig versichern?
Wir haben ein leistungsstarkes Paket geschnürt für
- Selbstständige,
- Unternehmer/-innen,
- mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner/-innen, falls sie nicht aufgrund eines wirksamen Arbeitsvertrags als Arbeitnehmer tätig und damit ohnehin pflichtversichert sind,
- GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/-innen mit maßgeblichem Einfluss,
- Kommanditisten mit maßgeblichem Einfluss,
- Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften.
Ob Sie sich freiwillig versichern können, beantworten Ihnen unsere Infos „Versicherungsschutz in Leitungsfunktionen“ und „Informationen für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer“.
Sie möchten sich freiwillig versichern? Kein Problem - über den nachstehenden Link gelangen Sie direkt zur Beitrittserklärung:
Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung/Unternehmensbetreuung finden Sie unter „KONTAKT“.
