Versicherungsschutz für Rehabilitanden
Personen, die sich
- zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung oder
- eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung
- in einer stationären oder teilstationären Behandlung befinden oder
- stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten
sind automatisch über die VBG unfallversichert.
