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Versicherungsschutz für Rehabilitanden

Personen, die sich

  • zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung oder
  • eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung
  • in einer stationären oder teilstationären Behandlung befinden oder
  • stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten

sind automatisch über die VBG unfallversichert.