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Sicherheit im Ehrenamt: Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte

Bereits seit dem Jahr 2005 besteht für viele ehrenamtlich Tätige Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen, die sie im Rahmen ihres Engagements erleiden. Dieser Versicherungsschutz ist jetzt auf weitere Personenkreise ausgedehnt worden.
Damit wird das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger, das eine öffentlich-rechtliche Zielrichtung hat, gewürdigt und im Falle eines Unfalls unter umfassenden Schutz gestellt.

Für einen Großteil der versicherten Personenkreise ist die VBG der richtige Ansprechpartner. Die Tabelle "Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt" gibt Ihnen einen Überblick und stellt die Grundsätze des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Tätige in tabellarischer Form dar.

Sollte die Tabelle Ihre speziellen Fragen nicht beantworten, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie und helfen gerne weiter. Dazu steht Ihnen unser Call-Center unter der Telefonnummer 040 5146-2940 zur Verfügung.

Wenn die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung besteht

Bei der freiwilligen Unfallversicherung für Ehrenamtsträger bzw. ehrenamtlich Tätige ist es das Ziel der VBG, mit den Verbänden Rahmenverträge abzuschließen, um den einzelnen Ehrenamtsträgern und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen. Ab sofort haben ehrenamtlich Tätige außerdem die Möglichkeit, sich hier direkt zur Unfallversicherung anzumelden.

Antrag auf freiwillige Versicherung für

Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen Organisationen, im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie in politischen Parteien beträgt 2,73 Euro je Ehrenamtsträger für den aktuellen Berechnungszeitraum. Den Beitrag möchten wir über das Lastschriftverfahren einziehen.

Hinweis: Wenn ehrenamtlich Tätige in unterschiedlichen gemeinnützigen Organisationen, Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerorganisationen oder politischen Parteien tätig sind, sind jeweils gesonderte Beitrittserklärungen mit jeweiliger Beitragsverpflichtung erforderlich.

Über die

E-Mail: Ehrenamt

können sich Verbände mit der VBG in Verbindung setzen, um einen Rahmenvertrag abzuschließen.