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Engagement im Sportverein

Freiwillige Versicherung für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen

Die freiwillige Versicherung im Ehrenamt steht nicht nur dem Vorstand und den Inhabern anderer Wahlämter, sondern auch beauftragten Ehrenamtsträgern eines gemeinnützigen Vereines offen. Das sind ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen (z. B. Schiedsrichter). In einem Mehrspartenverein können somit viele ehrenamtlich Tätige - beispielsweise Abteilungsvorstände - von der freiwilligen Versicherung im Ehrenamt profitieren.

Was regelt die Vereinbarung zwischen einigen Landessportbünden (LSBen) und der VBG?

Mit einigen LSBen haben wir Vereinbarungen hinsichtlich des Meldeverfahrens und des Beitragseinzuges geschlossen. Von diesen Vereinbarungen profitieren die Vereine und Fachverbände der LSB`en Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und des Württembergischen Landessportbundes.

Meldeverfahren: Die Vereine und Fachverbände prüfen, wie viele Ehrenamtsträger von der freiwilligen Versicherung Gebrauch machen wollen. Sie melden dann die Zahl ihrem LSB; dieser gibt dann die Gesamtzahl an uns weiter.

Beitragszahlung: Die LSBen zahlen den Beitrag für die von ihnen gemeldeten Ehrenamtsträger an uns und erheben ihn dann beim Verein.

Die Online-Anmeldung – ganz sportlich

Jeder, der ein (durch Wahl oder Beauftragung) vorgesehenes Ehrenamt in einem gemeinnützigen Verein ausübt, kann sich zur freiwilligen Versicherung anmelden. Aber auch jeder Sportverein kann für seine gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträger die freiwillige Versicherung beantragen, die Einzelanmeldung entfällt dadurch. Es sei denn, ein Vereinsmitglied engagiert sich in mehreren Vereinen und möchte sich für jedes Ehrenamt absichern.

Nutzen Sie einfach unseren Online-Service:

Die Unfallmeldung

Die Unfallanzeige des Vereins sollte den Namen des Vereins, den Namen des Verletzten und dessen Funktion im Verein im Rahmen des Auftrags bzw. den Nachweis des Amtes in der Satzung enthalten. Weiterhin ist die etwaige Zugehörigkeit zu einem LSB anzugeben sowie zu bestätigen, dass der Verein über den LSB von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtsträger Gebrauch gemacht hat.

Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung finden Sie unter „KONTAKT“.