Übersicht

Meta-Menü | Hauptnavigation | Kontext-Navigation | Inhalt |

Versicherungsschutz für Beschäftigte und Arbeitnehmer

Versicherter der VBG ist jeder, der aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrages bei einem Unternehmen beschäftigt ist, für das die VBG zuständig ist.

Der Versicherungsschutz besteht:

  • für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
  • für Auszubildende
  • für Aushilfs- bzw. Minijobs
  • unabhängig von der Höhe des Einkommens, Alter, Nationalität
  • auch bei einem zeitlich befristeten Aufenthalt im Ausland (siehe hierzu das Thema „Auslandsunfallversicherung“).