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Versicherungsschutz für Beschäftigte und Arbeitnehmer

Versichert ist jeder, der aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrages beschäftigt ist.

Der Versicherungsschutz besteht:

  • für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
  • für Auszubildende
  • für Aushilfs- bzw. Minijobs
  • unabhängig von der Höhe des Einkommens, Alter, Nationalität
  • auch bei einem zeitlich befristeten Aufenthalt im Ausland (siehe hierzu das Thema „Auslandsunfallversicherung“).

Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz helfen wir Ihnen gerne weiter. Treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung finden Sie unter „KONTAKT“.