Versicherungsschutz für Beschäftigte und Arbeitnehmer
Versicherter der VBG ist jeder, der aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrages bei einem Unternehmen beschäftigt ist, für das die VBG zuständig ist.
Der Versicherungsschutz besteht:
- für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
- für Auszubildende
- für Aushilfs- bzw. Minijobs
- unabhängig von der Höhe des Einkommens, Alter, Nationalität
- auch bei einem zeitlich befristeten Aufenthalt im Ausland (siehe hierzu das Thema „Auslandsunfallversicherung“).
