Übersicht

Meta-Menü | Hauptnavigation | Kontext-Navigation | Inhalt |

Versicherungsschutz im Ausland

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen auch im Ausland unter dem deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn Sie im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend ins Ausland entsandt werden.

Bei längeren, zeitlich nicht begrenzten Auslandsaufenthalten oder für Mitarbeiter, die Sie speziell für Auslandstätigkeiten einstellen, gilt dies jedoch nicht. Um diese Lücke zu schließen, können Sie Ihre Mitarbeiter durch den Beitritt zu unserer Auslandsunfallversicherung absichern.

Unser Tipp:

In der 3. Folge des VBG-Gesundheitsmagazins "Arbeiten im Ausland" informieren wir in sechs Kapiteln über Aspekte von Auslandseinsätzen. Schauen Sie doch einfach `mal rein:

VBG-Gesundheitsmagazin


Haben Sie Fragen? Treten Sie mit uns in Kontakt! Wir sagen Ihnen, ob im Falle eines Auslandseinsatzes Versicherungsschutz besteht! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung finden Sie unter „KONTAKT“.