Versicherungsschutz im Ausland
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen auch im Ausland unter dem deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn Sie im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend ins Ausland entsandt werden.
Bei längeren, zeitlich nicht begrenzten Auslandsaufenthalten oder für Mitarbeiter, die Sie speziell für Auslandstätigkeiten einstellen, gilt dies jedoch nicht. Um diese Lücke zu schließen, können Sie Ihre Mitarbeiter durch den Beitritt zu unserer Auslandsunfallversicherung absichern.
Unser Tipp:
In der 3. Folge des VBG-Gesundheitsmagazins "Arbeiten im Ausland" informieren wir in sechs Kapiteln über Aspekte von Auslandseinsätzen. Schauen Sie doch einfach `mal rein:
Haben Sie Fragen? Treten Sie mit uns in Kontakt! Wir sagen Ihnen, ob im Falle eines Auslandseinsatzes Versicherungsschutz besteht! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung finden Sie unter „KONTAKT“.
Informationen
- Merkblatt über Grundsätze des Unfallversicherungsschutzes bei Tätigkeiten im Ausland
- Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Ausland (Auszug aus dem Sicherheitsreport 02/2001)
- Checkliste für Unternehmen: Beruflicher Einsatz im Ausland
- Richtlinien Auslandsunfallversicherung
- Anmeldung zur Auslandsunfallversicherung
