Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unsere finanziellen Leistungen helfen Ihnen, die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit abzumildern.
Verletztengeld
Sie erhalten Verletztengeld, wenn Sie infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder aufgrund einer Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausüben können. Da Sie dann kein oder ein geringeres Einkommen erzielen, erhalten Sie
- als Arbeitnehmer 80% Ihres regelmäßig erzielten Einkommens,
- als freiwillig Versicherter pro Kalendertag den 450.Teil der von Ihnen gewählten Versicherungssumme; in der Regel ab dem 22. Kalendertag.
Übergangsgeld
Wenn Sie an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen und in dieser Zeit nicht für Ihren Unterhalt oder den Ihrer Familie sorgen, können, leisten wir Übergangsgeld, das an Ihren letzten Einkommens- und Familienverhältnissen ausgerichtet ist.
Finanzielle Hilfen - wenn nötig auch auf Dauer
Rente
Wir sichern Ihren Lebensstandard, wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, durch eine Verletztenrente - falls nötig auch ein Leben lang!
Wenn in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leisten wir Verletztenrente. Diesen Anspruch haben Sie, wenn
- Ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls
- noch nach der 26. Woche
- um wenigstens 20 % gemindert ist.
Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit erhalten Sie eine Vollrente in Höhe von 2/3 Ihres Jahresarbeitsverdienstes. Ist die Erwerbsfähigkeit nur teilweise gemindert, erhalten Sie eine anteilige Rente, deren Anteil an der Vollrente dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht.
Als Ehegatte bzw. Waise eines verstorbenen Versicherten erhalten Sie eine Witwer/Witwen- bzw. Waisenrente. Waisenrente zahlen wir bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Berufsausbildung.
Haben Sie Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung finden Sie unter „KONTAKT“.
