Die Unfallanzeige hilft uns helfen
Je eher wir von einem Unfall erfahren, desto schneller können wir eine optimale medizinische Behandlung sicherstellen.
Sie als Unternehmer sollten uns deshalb innerhalb von 3 Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall, der eine mehr als 3tägige Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod des Versicherten zur Folge hat, anzeigen.
Benutzen Sie dazu bitte die Unfallanzeige, die alle für uns wesentlichen Angaben enthält.
Die Unfallanzeige können Sie bequem online unter SERVICE@VBG erstellen.
Ein wichtiger Hinweis: Melden Sie uns schwere Unfälle, Massenunfälle und Todesfälle umgehend vorab telefonisch oder per Fax.
Im Übrigen steht Ihnen die Unfallanzeige auch unter "Informationen" als Formular zum Ausfüllen zur Verfügung.
Vorstellung beim Durchgangsarzt
Je schneller wir die richtigen Rehabilitationsmaßnahmen einleiten, desto größer ist die Chance für eine schnelle und vollständige Rehabilitation des/der Verletzten. Nach einem Unfall ist deshalb die qualifizierte medizinische Versorgung der Versicherten besonders wichtig.
Ein Versicherter, der infolge eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig oder länger als eine Woche behandlungsbedürftig ist, soll sich deshalb einem Facharzt mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen, einem sogenannten Durchgangsarzt vorstellen. Er hat dabei die Wahl unter den Durchgangsärzten seines Bezirks.
Nähere Informationen zu den Durchgangsärzten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung. Für die Suche nach den Durchgangsärzten in Ihrer Region können Sie auch die "Durchgangsärzte-Datenbank" nutzen.
