Arbeits- und Wegeunfälle
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Sie als Arbeitnehmer oder als freiwillig Versicherter bei der Ausübung Ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.
Dazu gehören z.B. auch Unfälle
- beim Befördern und Reparieren von Arbeitsgeräten
- beim Betriebssport (wenn der Wettkampfcharakter nicht im Vordergrund steht)
- bei vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen.
Weiterhin besteht Versicherungsschutz auf allen mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten.
Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.
Wegeunfälle
Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück; in der Regel beginnt er mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.
Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die notwendig werden,
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
- bei Fahrgemeinschaften
- bei Umleitungen
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg zügiger erreicht werden kann.
Beschränkung des Versicherungsschutzes
Kein Versicherungsschutz besteht:
- während einer Unterbrechung des Weges (z.B. Einkauf)
- bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
- in der Regel bei Abwegen (d.h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen)
Achtung: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, hat dies zur Folge, dass der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz steht!
