Versicherungsschutz - Fragen & Antworten
Unser Verein wird in den nächsten sechs Monaten durch einen Ein-Euro-Jobber unterstützt. Kann diese Person im Rahmen der Ehrenamtsversicherung bei Ihnen unfallversichert werden?
Das ist nicht nötig. Es besteht bereits gesetzlicher Unfallversicherungsschutz wie für Arbeitnehmer über die Einsatzstelle, in diesem Fall also über Ihren Verein.
