Versicherungsschutz - Fragen & Antworten
Ich bin Mitglied eines Posaunenchores in der katholischen Kirchengemeinde meines Wohnorts. Der Versicherungsschutz im Ehrenamt wurde erweitert. Welche Tätigkeiten sind davon erfasst?
Bislang standen nur solche Tätigkeiten unter Versicherungsschutz, die auf die Erfüllung der aus rituellen Gründen für die Glaubensausübung erforderlichen Aufgaben und Pflichten gerichtet waren, wie z.B. die Mitwirkung des Posaunenchors am Gottesdienst. Seit dem 01.01.2005 sind nunmehr alle religionsgemeinschaftlichen Tätigkeiten geschützt, die erkennbar mit Einverständnis der Kirche (z.B. aufgrund eines konkreten Auftrags des Pfarrers) ausgeübt werden. Hierzu können z.B. Auftritte des Chors bei weltlichen Veranstaltungen oder Geburtstagen zählen. Ist der Posaunenchor ein Verein, so sind auch solche Tätigkeiten versichert, die der Chor im Auftrag einer Gemeinde oder Kommune ausübt.
