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Beiträge: Betriebsprüfung in neuen Händen

Seit Februar prüft die Rentenversicherung die Betriebe. Infos zum neuen Verfahren.

Seit Februar 2010 sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung die für die Beitragsberechnung relevanten Lohn- und Veranlagungsdaten bei den Arbeitgebern prüft. Der Unfallversicherungsträger wird vom Ergebnis unterrichtet. Die Prüfungsberechtigung der Rentenversicherung gilt seit 1. Januar 2009. Die Unfallversicherungsträger prüfen also noch die Beitragsberechnung bis 2008. Dafür haben sie bis Ende 2011 Zeit.

 

Seit 1. Januar 2010 dürfen keine Meldungen auf elektronischem Wege ohne Angabe der Arbeitsstunden des jeweiligen Beschäftigten an die Einzugsstellen gesandt werden. Die Bekanntgabe der Vollarbeiterrichtwerte für die Arbeitsstundenermittlung erfolgt im Allgemeinen erst im Frühjahr des Folgejahres. Für sehr viele Lohnabrechnungsprogramme ist dies zu spät, da neue Versionen bereits zum Ende des Vorjahres zur Verfügung stehen. Deshalb ist nicht immer sichergestellt, dass der aktuelle Vollarbeiterrichtwert programmtechnisch akzeptiert wird. In diesen Fällen empfiehlt die VBG, den Vollarbeiterrichtwert des Vorvorjahres zu übernehmen. Für 2010 beläuft sich der Wert auf 1.610 Arbeitsstunden.

 

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