Erstbetreuung nach Unfällen:
Schulungskonzept für Erstbetreuer –
neue Regelungen
März 2008
In vielen Mitgliedsunternehmen der BG BAHNEN wird die Betreuung von Beschäftigten mit psychischen Beeinträchtigungen aufgrund von Unfallereignissen praktiziert. Wesentlicher Bestandteil der innerbetrieblichen Betreuungsmodelle ist die Erstbetreuung in der sogenannten Akutphase durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sogenannte Erstbetreuer.

Die betrieblichen Erstbetreuer müssen auf diese Aufgabe besonders vorbereitet werden. Die BG BAHNEN bietet ihren Mitgliedsunternehmen hierzu organisatorische und finanzielle Unterstützung sowie ein Ausbildungskonzept an.
Regelungen für die Fortbildung der betrieblichen Erstbetreuer gab es bisher nicht. Aufgrund von Nachfragen aus Mitgliedsunternehmen hierzu wurde die Ausgestaltung der Aus- und Fortbildung insgesamt diskutiert und neu festgelegt.
Zur Fortbildung von Erstbetreuern wurde festgestellt, dass diese aus fachlicher und betrieblicher Sicht notwendig ist. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausbildungsinhalte konkretisiert. Das überarbeitete und erweiterte Konzept für die Aus- und Fortbildung ist in der folgenden Übersicht zusammengefasst.
In das Seminarprogramm der BG BAHNEN wurden Workshops einschließlich eines Erfahrungsaustausches für Erstbetreuer aufgenommen. Bereits im Jahr 2007 wurde die erste Veranstaltung erfolgreich durchgeführt. Die Auswertung der Seminaranmeldungen für 2008 bestätigt das große Interesse. Die Teilnahme an diesen Workshops gilt als Fortbildungsmaßnahme für Erstbetreuer.
Aus- und Fortbildung von Erstbetreuern
Ausbildung
- Inanspruchnahme einer Beratung zum Betreuungskonzept bei der BG BAHNEN durch das Mitgliedsunternehmen.
- Ausbildung durch in Traumatherapie erfahrene Psychotherapeuten, den Betriebsarzt.
- Ausbildungsinhalte entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Regelungen für die Ausbildung von Erstbetreuern:
- Potenzielle Hilfsanlässe,
- Typische Reaktionen Betroffener,
- Einordnen in die Rettungskette,
- Vorrang medizinischer Hilfe vor psychologischer Betreuung*,
- Kennenlernen der Grundregeln:
- Sicherung (Selbstschutz),
- Sprechen (Kontaktaufnahme mit Betroffenen),
- Schützen (vor weiteren Belastungen und Gefahren),
- Stützen (emotionale Unterstützung für Betroffene),
- Darstellung der betrieblichen Struktur und Umsetzung*,
- Betreuung des Fahrpersonals*.
- Zeitlicher Umfang der Ausbildung mindestens 8 Stunden.
- Organisatorische Anforderungen:
- Ausstattung des Schulungsraumes,
- Gewährleistung von Störungsfreiheit für die Teilnehmer,
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf mindestens 5, maximal 10.
Werden diese Regelungen eingehalten, beteiligt sich die BG BAHNEN bei der Ausbildung von Erstbetreuern an den Referentenkosten mit 50 % bis zu einem Höchstsatz von 500,- EUR je Seminartag.
Fortbildung
- Nachschulung zu den Inhalten der Ausbildung jeweils nach 2 Jahren.
- Zeitlicher Umfang der Fortbildung mindestens 4 Stunden.
- Workshops einschließlich Erfahrungsaustausch werden im jährlichen Ausbildungsprogramm von der BG BAHNEN angeboten.
- Teilnahme an diesen Workshops gilt für die Erstbetreuer als Fortbildung.
Darüber hinaus werden für die Fortbildung von Erstbetreuern von der BG BAHNEN keine Kosten übernommen.
* Ausbildung durch, bzw. mit Unterstützung des Betriebsarztes


BG/UK/DVR-
