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Beim Überqueren von Straßen und Gleisen
müssen Fußgänger auf die unterschiedliche Signalisierung
achten.
Es kann für das Überqueren der Gleise ROT signalisiert sein, obwohl auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Fußgänger-Signal GRÜN zeigt. |
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Straßenbahnen haben an Fußgängerwegen
über Gleise grundsätzlich Vorrang.
Die Fußgängerführung im Gleisbereich durch Geländer ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit an Übergängen. Hier werden Fußgänger so geführt, dass sie herannahende Bahnen frühzeitig im Blick haben und deren Vorrang beachten können. |
Gleise dürfen nicht unmittelbar hinter einer
Straßenbahn überquert werden.
Durch entgegenkommende Bahnen können gefährliche Situationen entstehen, wenn Fußgänger diese nicht rechtzeitig erkennen. In Fußgängerzonen nimmt man Straßenbahnen wegen der geringen Fahrgeräusche kaum wahr. Man hört die Bahnen relativ spät. Deshalb ist vor Betreten des Gleisbereiches auch hier erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. |
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Straßenbahnen fahren sehr leise!
Besonders auf Strecken mit Rasengleis dämpft der Grünwuchs zusätzlich die Fahrgeräusche der Bahnen. Fußgänger müssen deshalb beim Queren der Gleise besonders aufmerksam sein. Die Bahn hat Vorrang! Telefonieren oder Musik hören im Straßenverkehr lenkt ab. |
Teilnehmer am Straßenverkehr
... dürfen sich als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn sie keine Straßenbahn behindern, Wer dies als Verkehrsteilnehmer nicht beachtet, verursacht gefährliche Situationen, weil Straßenbahnen erheblich längere Bremswege haben als andere Kraftfahrzeuge. Dies wird immer wieder unterschätzt. |
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Für das Überqueren von Straßenbahngleisen
gibt es eindeutige Regelungen, z.B. in der Straßenverkehrsordnung. Die Bahn hat Vorrang! Verkehrsteilnehmer, die aufgrund ihres Verhaltens den Straßenbahnfahrer zum schnellen Bremsen zwingen, können auch für Schäden, die Fahrgästen in der Bahn entstehen, haftbar gemacht werden. |








BG/UK/DVR-
