Checkliste
Planung/Sanierung von Treppen
Diese Checkliste hilft Ihnen, bei der Planung oder Sanierung Ihrer Treppen an die sicherheitstechnischen Aspekte der Planung zu denken. Überprüfen Sie bitte, ob es bei Ihnen noch zusätzliche Checkpunkte gibt.
Beschäftigte/r:
Arbeitsplatz:
Datum:
Unterschrift:
Checkpunkt
Handlungs-bedarf
Bemerkung
Bei gewendelten oder gewinkelten Treppen ändert sich die Lauflinie nur nach einer Richtung, das heißt die Treppen sind jeweils nur als Rechts- oder Linkstreppe ausgebildet.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Innerhalb eines Treppenlaufs ist nach höchstens 18 Stufen ein Zwischenpodest (Treppenabsatz) angeordnet.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Zwischenpodestlänge entspricht dem durch Auftritttiefe und Steigung für die jeweilige Treppe festgelegten Schrittmaß.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Breite der Treppen entspricht der Nutzungsart des Gebäudes und der Zahl der Treppenbenutzer/innen.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Bei außen liegenden Treppen sind ausreichende Maßnahmen gegen witterungsbedingte Glätte getroffen.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Stufenabmessungen der Treppen entsprechen hinsichtlich ihrer Auftritttiefe und Steigung der Schrittmaßformel Auftritttiefe + 2 x Steigung = 0,63 m +/- 0,03 m.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Ist-Maße für Auftritttiefe und Steigung weichen innerhalb einer Treppe nur um höchstens +/- 5,00 mm von den Soll-Maßen ab.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Abweichung der Ist-Maße untereinander von einer Stufe zur benachbarten Stufe beträgt höchstens 5,00 mm.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Stufen sind eben und werden frei von Gegenständen gehalten.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Stufen und ihre Kanten sind nicht beschädigt oder ausgetreten.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Stufenvorderkanten sind nur gering gerundet.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Kantenprofile sind bündig mit der Stufenoberfläche verlegt und bilden keine Stolperstellen.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Der einwandfreie Zustand der Treppen wird regelmäßig kontrolliert; Maßnahmen zur Behebung von festgestellten Mängeln werden unverzüglich eingeleitet.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Treppen, Stufen und Treppenpodeste werden rutschhemmend gepflegt.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Feuchtreinigungen und sonstige Pflegemaßnahmen werden möglichst außerhalb der Hauptbenutzungszeiten der Treppen durchgeführt; Warnhinweise auf mögliche Glättebildung werden deutlich erkennbar und zeitlich aktuell angebracht.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Geländer und Handläufe
Treppenabsätzen und Treppenöffnungen sind durch Geländer gesichert.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Höhe der Geländer beträgt, gemessen über der Stufenvorderkante, mindestens 1,00 m, bei Absturzhöhen von mehr als 12,00 m mindestens 1,10 m.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Geländer sind ausreichend stabil und können in ihren angegebenen Höhen eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m aufnehmen.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Geländer sind so ausgeführt, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Ist mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern zu rechnen, so sind die Öffnungen der Treppengeländer nicht breiter als 0,12 m.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Handläufe ermöglichen ein sicheres Umgreifen und sind an ihren Enden so gestaltet, dass man daran nicht hängen bleiben oder von ihnen abgleiten kann.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Handläufe sind an den freien Seiten der Treppen über den gesamten Treppenlauf ohne Unterbrechung geführt.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Treppen mit einer Stufenbreite von mehr als 1,50 m sind auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Treppen mit einer Stufenbreite von mehr als 4,00 m sind zusätzlich mit einem Zwischenhandlauf ausgerüstet, der die Treppe in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Ausgleichstufen und Rampen
Ausgleichsstufen in Verkehrswegen sind vermieden, soweit es durch bauliche Maßnahmen.
Zum Beispiel Schrägrampen - möglich ist.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Nicht vermeidbare Ausgleichsstufen sind gut beleuchtet und durch eine gelb-schwarz gestreifte Markierung auf der Trittfläche oder durch beleuchtete Stufen deutlich gekennzeichnet.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Breite von Rampen entspricht der Verkehrswegbreite.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Die Neigung von Rampen beträgt in der Regel 1:12,5 (8 Prozent), jedoch nicht mehr als 1:8 (12,5 Prozent).
Ja
Nein
nicht zutreffend
Den besonderen Belangen von Rollstuhlfahrern ist baulich ausreichend Rechnung getragen.
Ja
Nein
nicht zutreffend
Ja
Nein
nicht zutreffend
Ja
Nein
nicht zutreffend