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Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Transport mit dem Lkw (Lkw über 3,5 t)

Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus den folgenden Prozessschritten:

  • Fahrzeugtechnik/-ausstattung
  • Organisation
  • Personaleinsatz
  • Information und Kommunikation

Bitte wählen Sie die Themenbereiche aus, die auf Ihren Betrieb zutreffen:
Die Auflistung der Themenbereiche ist nicht abschließend - bitte ergänzen Sie die Themen um Ihre betriebsspezifischen Arbeitsbedingungen.

Betrieb:
Bereich/Art der Fahrten:
Bearbeiter/in:
Datum:

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen versetzt Sie in die Lage, mögliche Gefährdungen, Belastungen und Beeinträchtigungen bei Transportfahrten mit dem Lkw frühzeitig zu erkennen, Risiken einzuschätzen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen sowie Wirkungskontrollen einzuleiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet. Das vorliegende Muster entspricht dieser Vorschrift. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist zu dokumentieren.

Ziel:
Die Transportfahrten mit dem Lkw, sind so organisiert, das keine Gefährdungen und Risiken eingegangen werden, die den sicheren, gesundheitsgerechten und effizienten Transport behindern.

Mögliche Gefährdungen:

  • Mechanische Gefährdungen (ungeschützt bewegte Maschinenteile, bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, unkontrolliert bewegte Teile, Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Absturz)
  • Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen (Ganzkörpervibrationen)
  • Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen (Klima - zum Beispiel Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung -, Beleuchtung, Licht)
  • Ungenügend gestaltete Arbeitsplatzbedingungen
  • Physische Belastung/Arbeitsschwere (schwere dynamische Arbeit - zum Beispiel manuelle Handhabung von Lasten
  • Psychische Faktoren (ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation)
Was tun? Handlungs-
bedarf
Maßnahmen/
Aktivitäten durch... ...bis/
Kontrolle am ....
Organisation

Es ist ermittelt, welche Gefährdungen und Risiken durch die Art und Besonderheit der Ladung entstehen können. (Gefährdungen von gleichen Arten von Ladungen können gemeinsam ermittelt werden).

Zum Beispiel Schüttgut, Steine, Ziegel, Glas, Gefahrgut

Ja
Nein

Es ist ermittelt, welche Gefährdungen und Risiken beim Entladen/beim Kunden entstehen können. (Gefährdungen von gleichen Arten von Ladungen können gemeinsam ermittelt werden).

Zum Beispiel Platzverhältnisse, Grundstückseinfahrten, Endladebedingungen

Ja
Nein

Es ist festgelegt, welche Fahrzeuge, für die jeweiligen Ladungen zu verwenden sind. Es ist organisiert, dass die Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Zum Beispiel Ausreichende Nutzlast, geeignete Zurrpunkte, ausreichendes Ladungssicherungsmaterial

Ja
Nein

Es ist festgelegt, welche Ladehilfen erforderlich sind, und die Ladehilfen stehen beim Be- und Entladen zur Verfügung.

Zum Beispiel Sackkarren, Gabelstapler, Hubwagen, Krane, Ladebrücken

Ja
Nein

Für die Verladesituation stehen konstruktiv geeignete Ladebrücken zur Verfügung.

Kraftbetriebene mit Notstoppfunktion; bei ortsveränderlichen Ladebrücken formschlüssige, selbsttätig wirkende Sicherung (Fallriegel) verwenden

Ja
Nein

Es sind Einrichtungen für das richtige Positionieren des Fahrzeugs an der Verladestelle vorhanden.

Einfahrhilfen, Markierungen

Ja
Nein

Schutzmaßnahmen für das Rückwärtsfahren des Lkw sind organisiert.

Zum Beispiel Einweiser/in, Rangierwarneinrichtung, Videokamara

Ja
Nein

Es ist festgelegt, ob und welche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Be- und Entladen getragen werden muss. Die Persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung.

Zum Beispiel Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzhelm, spezielle PSA für Gefahrstoffe

Ja
Nein

Es ist festgelegt, wie die Ladung zu sichern ist und die entsprechenden Ladungssicherungsmittel stehen zur Verfügung.

Zum Beispiel Zurrgurte, Ladungssicherungsnetze, Antirutschmatten, Keile, Kantenschutzwinkel

Ja
Nein

Es ist ermittelt, welche Gefährdungen und Risiken bei den geplanten Transportfahrten auftreten können (Gefährdungen von gleichen Arten von Transportfahrten können gemeinsam ermittelt werden).

Zum Beispiel im Winter Winterreifen, Umgehungsrouten bei Staustrecken.

Ja
Nein

Bei der Arbeits- und Zeitplanung werden die Fahrbedingungen für die Transportfahrten mitberücksichtigt.

Zum Beispiel Verkehrsaufkommen, mögliche Staus, Fahrzeiten, Witterungsbedingungen, Parkbedingungen, bei längeren Fahrten auch Pausen; Checkliste "Fahrbedingungen für Dienstfahrten" nutzen

Ja
Nein

Bei der Arbeits- und Zeitplanung werden die erforderlichen Pausen (Lenk- und Ruhezeiten) berücksichtigt.

Fahrer/innen sollten die Möglichkeit haben, sich in den Pausen bewegen zu können

Ja
Nein
Personal

Es ist sichergestellt, dass die Fahrzeugführer/innen den Anforderungen entsprechend befähigt sind.

Zum Beispiel fachlich und persönlich geeignet, Qualifikationsnachweise (Führerscheine), körperliche Eignung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Ja
Nein

Auch Aushilfskräfte und Zeitarbeitnehmer/innen besitzen die fachliche und persönliche Eignung.

Ja
Nein

Es ist ermittelt, welche Beschäftigten Tauglichkeitsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen müssen beziehungsweise welchen Beschäftigten diese Untersuchung angeboten wird - zum Beispiel Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25).

Sich vom Betriebsarzt/von der Betriebsärztin beraten lassen

Ja
Nein

Es gibt Arbeitsanweisungen, die Straßenverkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu überprüfen.

Zum Beispiel Fahrzeugcheck, Sichtprüfung

Ja
Nein

Es gibt Arbeitsanweisungen für die Beschäftigten, in denen die Anforderungen der Ladungssicherung enthalten sind.

Infoblätter, Arbeitsanweisungen nutzen

Ja
Nein

Es gibt Arbeitsanweisungen für die Fahrer/innen, in denen die Anforderungen des sicheren Verhaltens im Straßenverkehr enthalten sind.

Infoblätter, Arbeitsanweisungen nutzen

Ja
Nein

Es ist sichergestellt, dass Fahrer/innen und Beschäftigte über Störungen im Ablauf und Gefährdungen beim Be- und Entladen sowie beim Transport informieren können und dass Verbesserungen durchgeführt werden.

Zum Beispiel Meldewege festlegen, Ansprechpartner/in benennen

Ja
Nein
Fahrzeugtechnik/-ausstattung

Die Bedienungsanleitungen der Fahrzeuge und für die Ladungssicherungsmittel sind vorhanden und in den Fahrzeugen griffbereit.

Ja
Nein

Warnwesten, Warndreieck und Feuerlöscher stehen griffbereit zur Verfügung.

Warnwesten: mindestens für jede/n Fahrer/in, möglichst für jede mitfahrende Person im Lkw.

Ja
Nein

Die erforderlichen Erste-Hilfe-Materialien sind in den Fahrzeugen vorhanden (Verbandkasten).

Ja
Nein

Die Beschäftigten sind angewiesen, die Straßenverkehrstauglichkeit des Fahrzeugs regelmäßig zu überprüfen.

Zum Beispiel Beleuchtung, Reifen, äußerlich erkennbare Schäden
Fahrzeugcheck - "Sichtprüfung" nutzen

Ja
Nein

Es gibt Verfahren, die festlegen, welche Mängel an den Fahrzeugen von Fahrer/innen sofort zu beseitigen sind und bei welchen sie die Instandsetzung veranlassen müssen beziehungsweise die Fahrzeuge umgehend der weiteren Benutzung entziehen müssen.

Ja
Nein
Es ist sichergestellt, dass die Fristen für die technische Überwachung der Fahrzeuge eingehalten werden. Ja
Nein

Die für die Sicherung der Ladung geeigneten Hilfsmittel stehen zur Verfügung.

Zum Beispiel Zurrgurte, Netze, Keile, Antirutschmatten, feste Kästen

Ja
Nein

Es ist sichergestellt, dass die Ladungssicherungsmittel funktionsfähig und ohne Mängel sind.

Zum Beispiel Anweisung zur Sichtprüfung bei jeder Benutzung, Prüffristen sind festgelegt; befähigte Person zur Prüfung ist benannt

Ja
Nein
Information und Kommunikation

Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Fahrzeugführer und Verladepersonal ist sichergestellt.

Zum Beispiel:

  • Verlassen des Fahrzeugs von der Verladestelle durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindern - zum Beispiel Freigabe des Fahrzeugs durch Verladepersonal, Ampelsteuerung,
  • Fahrzeugschlüsselregelung
  • Haltesysteme für das Fahrzeug
Ja
Nein

Die Fahrer sind im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen unterwiesen.

Betriebsanweisungen und Infoblätter nutzen

Ja
Nein

Die Beschäftigten sind über die speziellen Gefährdungen im Umgang mit der Ladung und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen.

Infoblätter nutzen

Ja
Nein

Die Beschäftigten sind über die speziellen Gefährdungen beim Umgang mit den Ladehilfen und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen.

Infoblätter zu handbetriebenen Transportmitteln, Gabelstaplern, Kranen und Ladebrücken nutzen.

Ja
Nein

Die Fristen für die Wiederholung der Unterweisung sind festgelegt.

Ja
Nein

Es werden Informationsmaßnahmen zum sicheren Verhalten auf Arbeitswegen durchgeführt.

Zum Beispiel Plakate, Broschüren, Infoblätter Aktionen

Ja
Nein

Die Beschäftigten sind informiert, wie sie sich bei einem Unfall zu verhalten haben.

Infoblatt "Was ist bei einem Unfall zu tun?" nutzen

Ja
Nein

Es finden regelmäßig Besprechungen mit den Beschäftigten statt, in denen über Gefährdungen, Probleme, Störungen und Verbesserungsmöglichkeiten gesprochen wird.

Ja
Nein

 

© 2012 VBG - Hamburg; Stand: Januar 2010

In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

 



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