Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Innerbetrieblicher Verkehr
Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus den folgenden Prozessschritten.
Organisation
Personaleinsatz
Bitte wählen Sie die Themenbereiche aus, die auf Ihren Betrieb zutreffen:
Die Auflistung der Themenbereiche ist nicht abschließend - bitte ergänzen Sie die Themen um Ihre betriebsspezifischen Arbeitsbedingungen.
Betrieb:
Bereich/Art der Fahrten:
Bearbeiter/in:
Datum:
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen versetzt Sie in die Lage, mögliche Gefährdungen, Belastungen und Beeinträchtigungen beim innerbetrieblichen Verkehr frühzeitig zu erkennen, Risiken einzuschätzen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen sowie Wirkungskontrollen einzuleiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet. Das vorliegende Muster entspricht dieser Vorschrift. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist zu dokumentieren.
Ziel: Der innerbetriebliche Verkehr kann sicher und reibungslos ablaufen.
Mögliche Gefährdungen:
Mechanische Gefährdungen (ungeschützt bewegte Maschinenteile, bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, unkontrolliert bewegte Teile, Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Absturz), angefahren/überfahren werden, Quetschen und Scheeren durch Flurförderzeuge, Herabfallen von Transportgut)
Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen (Beleuchtung, Licht, unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
Gefährdung durch Lärm und Vibration
Was tun?
Handlungs-
bedarf
Aktivitäten bei
Handlungsbedarf
durch... ...bis
1. Organisation
Es wird überprüft, ob die Verkehrswege im Betrieb funktionsgerecht und sicher - sowie wo erforderlich barrierefrei - angelegt sind (in Gebäuden und im Freien). Die Fristen und die Personen für diese Überprüfung sind festgelegt.
VBG-Themenseite "Arbeitsstätten sicher planen und gestalten" mit Leitfaden, Checklisten und Fachinfoblättern nutzen.
Zum Beispiel
Prüfliste-Verkehrswege im Freien
Prüfliste-Treppen
Prüfliste-Fußböden
Ja
Nein
Es wird überprüft, ob die Kennzeichnungen der Verkehrswege im Betrieb funktionsgerecht und sicher sind (in Gebäuden und im Freien). Die Fristen und die Personen für diese Überprüfung sind festgelegt.
Kennzeichnung nach StVO und Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung nach ASR A 1.3
Ja
Nein
Es gibt eine Verkehrsregelung für die Verkehrswege im Freien auf dem Betriebsgelände.
Möglichst die StVO im Betrieb einführen. Muss von der StVO abgewichen werden, dies besonders deutlich anzeigen. Alle betriebsspezifischen Regelungen in der Werkverkehrsordnung zusammenfassen.
Ja
Nein
Es gibt eine Verkehrsregelung für die Schnittstelle zwischen Betriebsverkehr und öffentlichem Verkehr.
Zum Beispiel Kennzeichnung, Signalanlage, Spiegel, Verhaltensregelungen
Ja
Nein
Es gibt eine Regelung für das Rückwärtsfahren von Lkw.
Zum Beispiel Vereinbarungen bezüglich des Rückwärtsfahrens mit Fremdspeditionen und Fremdunternehmen; Einweiser/in bei Lkw-Fahrern/Fahrerinnen die keine Rangier-Warneinrichtungen oder Videoanlagen besitzen; Einweiser/in namentlich benennen. Infoblatt "Rückwärtsfahren von Lkw" nutzen
Ja
Nein
Es ist geregelt, wie sich Besucher und andere betriebsfremde Personen auf den Verkehrswegen verhalten sollen.
Zum Beispiel Information beim Empfang
Ja
Nein
Es ist geregelt, welche Zugangsregelungen es für Besucher und andere betriebsfremde Personen gibt.
Infoblatt "Vergabe von Zutrittsberechtigungen", Infoblatt "Zutrittsregelung und -kontrolle" sowie andere Praxishilfen der VBG-Themenseite "Sicherheits- und Notfallorganisation" nutzen
Ja
Nein
Es ist sichergestellt, dass die Verkehrswege im Betrieb gereinigt werden.
Ja
Nein
Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten Mängel und Schäden an Verkehrswegen melden.
Infoblatt "Verhalten auf Verkehrswegen" nutzen
Ja
Nein
Information und Kommunikation
Die Beschäftigten werden über das sichere Verhalten auf den betrieblichen Verkehrswegen unterwiesen. Fristen und Personen für die Unterweisung sind festgelegt.
Infoblatt "Verhalten auf Verkehrswegen" nutzen
Ja
Nein
Überprüfung von Fahrzeugen durch die Benutzer
Die Fahrer von Flurförderzeugen, Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw), Diensträdern überprüfen vor der Benutzung die Sicherheitsausstattung Ihrer Fahrzeuge.
Infoblatt Überprüfung vor der Benutzung Abgespeckete Version BGG 915, § 36 BGV D 29
Ja
Nein
Die Fahrer von Flurförderzeugen, Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw), Diensträdern verfügen über die Fähigkeiten und Ersatzteile kleinere Mängel - zum Beispiel defekte Glühbirne - selbst zu beheben.
Ja
Nein
Die Fahrer .... kennen die Verantwortlichen bei denen größere Mängel zu melden sind
Ja
Nein
Die Fahrer ..... wissen unter welchen Vorraussetzungen sie ihre Fahrzeuge außer Betrieb nehmen müssen.
Ja
Nein
Die Fahrer .... informieren bei Übergabe des Fahrzeuges die Kollegen über Beobachtungen
Infoblatt Fahrzeugübergabe nutzen
Ja
Nein
Technische Ausstattung von Verkehrswegen
Schlecht einsehbare Kreuzungen oder Abzweigungen sind mit Spiegeln oder elektronischen Warnsystemen ausgestattet.
Ja
Nein
Personen und Fahrzeugverkehr sind durch Markierungen oder Abschrankungen voneinander getrennt.
Ja
Nein
Für das Kreuzen von innerbetrieblichem Verkehr mit öffentlichen Straßenverkehr sind Ampeln oder Warnleuchten vorhanden
Ja
Nein
An Fußgängerwegen die an Verkehrswegen für Flurförderzeuge enden ist durch feste Abtrennungen dafür gesorgt, dass Fußgänger nicht unabsichtlich auf die Fahrbahn gelangen können.
Ja
Nein
An Toren sind für den Fußgängerverkehr Schlupftüren vorhanden oder die Wege für die Fußgänger sind von den Verkehrswegen für Flurförderzeuge abgeschrankt.
Ja
Nein