Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Innerbetrieblicher Transport mit Gabelstaplern, Kranen und handgeführten Hilfsmitteln
Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus den folgenden Prozessschritten.
Organisation
Personaleinsatz
Technik/Ausstattung
Information und Kommunikation
Bitte wählen Sie die Themenbereiche aus, die auf Ihren Betrieb zutreffen:
Die Auflistung der Themenbereiche ist nicht abschließend - bitte ergänzen Sie die Themen um Ihre betriebsspezifischen Arbeitsbedingungen.
Betrieb:
Bereich/Art der Fahrten:
Bearbeiter/in:
Datum:
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen versetzt Sie in die Lage, mögliche Gefährdungen, Belastungen und Beeinträchtigungen beim innerbetrieblichen Transport frühzeitig zu erkennen, Risiken einzuschätzen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen sowie Wirkungskontrollen einzuleiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet. Das vorliegende Muster entspricht dieser Vorschrift. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist zu dokumentieren.
Ziel: Der innerbetriebliche Transport läuft sicher und reibungslos ab. Die Gesundheit der Beschäftigten wird nicht beeinträchtigt.
Mögliche Gefährdungen:
Mechanische Gefährdungen (bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, unkontrolliert bewegte Teile, Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Absturz)
Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen (Beleuchtung, Licht, unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen (Ganzkörpervibrationen)
Physische Belastung/Arbeitsschwere (schwere dynamische Arbeit - zum Beispiel manuelle Handhabung von Lasten; inseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung - zum Beispiel häufig wiederholte Bewegungen; Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit)
Was tun?
Handlungs-
bedarf
Maßnahmen/ Aktivitäten durch... ...bis/ Kontrolle am ....
Organisation
Es sind Maßnahmen getroffen, um körperliche Überlastung durch häufiges Heben/Tragen von schweren Lasten (> 25 kg) zu verhindern.
Zum Beispiel
Bereitstellen von Hebe-/Transporthilfen wie Gabelstapler, Krane, Sackkarren/Hubwagen, Flachtransportgestelle
Minimierung von Einzellasten > 25 kg
Ja
Nein
Es werden nur geprüfte Hebe-/ Transporthilfen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung eingesetzt. Die Fristen der Prüfung und die befähigten Personen sind festgelegt.
Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ja
Nein
Es ist sichergestellt, dass die Gabelstapler, Krane und handgeführten Transporthilfen vom Fahrer/Führer beziehungsweise der Fahrerin/Führerin einer Funktions- und Sichtprüfung unterzogen werden.
Infoblätter nutzen
Ja
Nein
Beim Kraneinsatz wird ein/e Einweiser/in eingesetzt, wenn der/die Kranführer/in die Last nicht beobachten kann.
Infoblatt "Krane-Einweisung" nutzen
Ja
Nein
Hilfsmittel für den Handtransport stehen zur Verfügung und es wird sichergestellt, dass sie fachgerecht eingesetzt werden.
Infoblatt "Umgang mit handbetriebenen Transportmitteln" nutzen
Ja
Nein
Es ist sichergestellt, dass Flachglas-transportgestelle fachgerecht benutzt werden.
Infoblatt "Umgang mit Flachglas-transportgestellen" und Fachinfoblatt "Sicherer Umgang mit Flachglas - Transportgestellen" nutzen
Ja
Nein
Personal
Für Hebe- und Tragearbeiten werden nur Beschäftigte eingesetzt, denen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 46 Belastung des Muskel-Skelett-Systems ) angeboten worden ist.
Sich vom Betriebsarzt/von der Betriebsärztin beraten lassen
Ja
Nein
Gabelstapler werden nur von speziell beauftragten, geeigneten, ausgebildeten und unterwiesenen Beschäftigten benutzt.
Zur Feststellung der körperlichen Eignung sollte die Grundsatzuntersuchung (G 25) durchgeführt werden - hierzu vom Betriebsarzt/von der Betriebsärztin beraten lassen.
Betriebsanweisung "Gabelstapler innerbetrieblicher Verkehr" , Infoblatt für Fahrer von Gabelstaplern "Umgang mit Gabelstaplern" und Schriftliche Beauftragung "Flurförderzeuge" nutzen
Ja
Nein
Krane werden nur von speziell beauftragten, geeigneten, ausgebildeten und unterwiesenen Beschäftigten benutzt.
Zur Feststellung der körperlichen Eignung sollte die Grundsatzuntersuchung (G 25) durchgeführt werden - hierzu vom Betriebsarzt/-ärztin beraten lassen.
Betriebsanweisung "Krantransport - Transportarbeiten mit flurgesteuertem Kran" , Betriebsanweisung "Krantransport - Benutzung von Anschlagmitteln" und Infoblatt für Beschäftigte "Umgang mit Hebezeugen/Kranen" nutzen
Ja
Nein
Technik/Ausstattung
Möglichst Gabelstapler (Flurförderzeuge) mit geringer Schwingungsintensität und mit schwingungsgedämpften Fahrersitzen verwenden.
Ja
Nein
Information und Kommunikation
Betriebsanweisungen für den Einsatz von Kranen und Gabelstaplern stehen zur Verfügung und sind ausgehängt.
Betriebsanweisungen nutzen
Ja
Nein
Für Transportarbeiten werden nur Beschäftigte eingesetzt, die unterwiesen sind.
Infoblätter und Betriebsanweisungen nutzen
Ja
Nein
Bei Kranarbeiten die Kommunikationswege zwischen Anschläger und Kranführer/in sicherstellen, wenn keine Sichtverbindung besteht.
Ja
Nein