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Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Innerbetrieblicher Transport mit Gabelstaplern, Kranen und handgeführten Hilfsmitteln

Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus den folgenden Prozessschritten.

  • Organisation
  • Personaleinsatz
  • Technik/Ausstattung
  • Information und Kommunikation

Bitte wählen Sie die Themenbereiche aus, die auf Ihren Betrieb zutreffen:
Die Auflistung der Themenbereiche ist nicht abschließend - bitte ergänzen Sie die Themen um Ihre betriebsspezifischen Arbeitsbedingungen.

Betrieb:
Bereich/Art der Fahrten:
Bearbeiter/in:
Datum:

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen versetzt Sie in die Lage, mögliche Gefährdungen, Belastungen und Beeinträchtigungen beim innerbetrieblichen Transport frühzeitig zu erkennen, Risiken einzuschätzen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen sowie Wirkungskontrollen einzuleiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet. Das vorliegende Muster entspricht dieser Vorschrift. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist zu dokumentieren.

Ziel:
Der innerbetriebliche Transport läuft sicher und reibungslos ab. Die Gesundheit der Beschäftigten wird nicht beeinträchtigt.

Mögliche Gefährdungen:

  • Mechanische Gefährdungen (bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, unkontrolliert bewegte Teile, Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Absturz)
  • Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen (Beleuchtung, Licht, unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
  • Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen (Ganzkörpervibrationen)
  • Physische Belastung/Arbeitsschwere (schwere dynamische Arbeit - zum Beispiel manuelle Handhabung von Lasten; inseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung - zum Beispiel häufig wiederholte Bewegungen; Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit)
Was tun? Handlungs-
bedarf
Maßnahmen/
Aktivitäten durch... ...bis/
Kontrolle am ....
Organisation

Es sind Maßnahmen getroffen, um körperliche Überlastung durch häufiges Heben/Tragen von schweren Lasten (> 25 kg) zu verhindern.

Zum Beispiel

  • Bereitstellen von Hebe-/Transporthilfen wie Gabelstapler, Krane, Sackkarren/Hubwagen, Flachtransportgestelle
  • Minimierung von Einzellasten > 25 kg
Ja
Nein

Es werden nur geprüfte Hebe-/ Transporthilfen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung eingesetzt. Die Fristen der Prüfung und die befähigten Personen sind festgelegt.

Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ja
Nein

Es ist sichergestellt, dass die Gabelstapler, Krane und handgeführten Transporthilfen vom Fahrer/Führer beziehungsweise der Fahrerin/Führerin einer Funktions- und Sichtprüfung unterzogen werden.

Infoblätter nutzen

Ja
Nein

Beim Kraneinsatz wird ein/e Einweiser/in eingesetzt, wenn der/die Kranführer/in die Last nicht beobachten kann.

Infoblatt "Krane-Einweisung" nutzen

Ja
Nein

Hilfsmittel für den Handtransport stehen zur Verfügung und es wird sichergestellt, dass sie fachgerecht eingesetzt werden.

Infoblatt "Umgang mit handbetriebenen Transportmitteln" nutzen

Ja
Nein

Es ist sichergestellt, dass Flachglas-transportgestelle fachgerecht benutzt werden.

Infoblatt "Umgang mit Flachglas-transportgestellen" und Fachinfoblatt "Sicherer Umgang mit Flachglas - Transportgestellen"  nutzen

Ja
Nein
Personal

Für Hebe- und Tragearbeiten werden nur Beschäftigte eingesetzt, denen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 46 Belastung des Muskel-Skelett-Systems ) angeboten worden ist.

Sich vom Betriebsarzt/von der Betriebsärztin beraten lassen

Ja
Nein

Gabelstapler werden nur von speziell beauftragten, geeigneten, ausgebildeten und unterwiesenen Beschäftigten benutzt.

Zur Feststellung der körperlichen Eignung sollte die Grundsatzuntersuchung (G 25) durchgeführt werden - hierzu vom Betriebsarzt/von der Betriebsärztin beraten lassen. Betriebsanweisung "Gabelstapler innerbetrieblicher Verkehr" , Infoblatt für Fahrer von Gabelstaplern "Umgang mit Gabelstaplern" und Schriftliche Beauftragung "Flurförderzeuge"  nutzen

Ja
Nein

Krane werden nur von speziell beauftragten, geeigneten, ausgebildeten und unterwiesenen Beschäftigten benutzt.

Zur Feststellung der körperlichen Eignung sollte die Grundsatzuntersuchung (G 25) durchgeführt werden - hierzu vom Betriebsarzt/-ärztin beraten lassen. Betriebsanweisung "Krantransport - Transportarbeiten mit flurgesteuertem Kran" , Betriebsanweisung "Krantransport - Benutzung von Anschlagmitteln"  und Infoblatt für Beschäftigte "Umgang mit Hebezeugen/Kranen" nutzen

Ja
Nein
Technik/Ausstattung

Möglichst Gabelstapler (Flurförderzeuge) mit geringer Schwingungsintensität und mit schwingungsgedämpften Fahrersitzen verwenden.

Ja
Nein
Information und Kommunikation

Betriebsanweisungen für den Einsatz von Kranen und Gabelstaplern stehen zur Verfügung und sind ausgehängt.

Betriebsanweisungen nutzen

Ja
Nein

Für Transportarbeiten werden nur Beschäftigte eingesetzt, die unterwiesen sind.

Infoblätter und Betriebsanweisungen nutzen

Ja
Nein

Bei Kranarbeiten die Kommunikationswege zwischen Anschläger und Kranführer/in sicherstellen, wenn keine Sichtverbindung besteht.

Ja
Nein

 

© 2012 VBG - Hamburg; Stand: Januar 2010

In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

 



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