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Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Führen von Bussen und Straßenbahnen

Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus den folgenden Prozessschritten.

  • Fahrerarbeitsplatzgestaltung in Bussen und Straßenbahnen
  • Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Eignung der Fahrer/innen
  • Dienstpläne
  • Belastende Situationen (Konflikte/Unfälle)

Bitte wählen Sie die Themenbereiche aus, die auf Ihren Betrieb zutreffen:
Die Auflistung der Themenbereiche ist nicht abschließend - bitte ergänzen Sie die Themen um Ihre betriebsspezifischen Arbeitsbedingungen.

Betrieb:
Bereich/Art der Fahrten:
Bearbeiter/in:
Datum:

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen versetzt Sie in die Lage, mögliche Gefährdungen, Belastungen und Beeinträchtigungen beim Fahren von Bussen und Straßenbahnen frühzeitig zu erkennen, Risiken einzuschätzen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen sowie Wirkungskontrollen einzuleiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet. Das vorliegende Muster entspricht dieser Vorschrift. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist zu dokumentieren.

Ziel:
Wir streben einen sicheren Betrieb von Bussen und Straßenbahnen an. Wir wollen, dass unsere Kunden zufrieden sind und unsere Fahrer/innen gesund und produktiv arbeiten können.

Mögliche Gefährdungen:

  • Mechanische Gefährdungen (ungeschützt bewegte Maschinenteile, bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, unkontrolliert bewegte Teile, Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Absturz)
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen (Klima, unzureichende Lüftung, Beleuchtung, unergonomische Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes)
  • Psychische Faktoren (ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation; Arbeiten unter hohem Zeitdruck; Gefährdungen durch Menschen - zum Beispiel Übergriffe Dritter)
Was tun? Handlungs-
bedarf
Aktivitäten bei
Handlungsbedarf
durch... ...bis
Arbeitsplatzgestaltung in Bussen und Straßenbahnen, Arbeitsplatzumgebungsbedingungen

Bei der Beschaffung von Straßenbahnen und Bussen wird auf eine ergonomische Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes geachtet.

Bei der Modernisierung von Straßenbahnen werden die Anforderungen an die ergonomische Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes soweit technisch und wirtschaftlich möglich umgesetzt.

Zum Beispiel: Ergonomie des Fahrersitzes/Fahrerpultes, Greifräume, Beleuchtung, Fahrerraum, Sichtverhältnisse, Oberflächen, Klima, Brandschutz, Lärm, Rutschsicherheit, Stolperkanten

Fachinfoblatt "Neuer Fahrerarbeitsplatz - verbesserte Sitzposition" , Fachinfoblatt "Modernisierung von Straßenbahnen und Stadtbahnfahrzeugen"  mit Checkliste für wesentliche Arbeitsanforderungen" nutzen

Ja
Nein

Am Fahrerarbeitsplatz ist ein Notruftaster vorhanden. Zusätzlich sollte ein Betätigungselement vorhanden sein, mit dem - durch Dritte nicht erkennbar - ein Notruf mit Standortangabe an die Leitstelle abgesetzt werden kann.

Hinweis BGI 5039

Ja
Nein

Zum Schutz gegen Übergriffe Dritter ist in Linienbussen ein Schalter am Fahrerarbeitsplatz vorhanden, der es ermöglicht, während der Pausen- und Wendezeiten an Endhaltestellen die Türaußentaster und die äußeren Türnotbetätigungseinrichtungen stillzulegen.

Hinweis BGI 5039

Ja
Nein

Haltestellen, Abstellanlagen, Sozialräume einschließlich der zugehörigen Verkehrswege sind im Hinblick auf die bauliche Ausführung und Beleuchtung so gestaltet, dass Stolper- und Sturzgefahren sowie Gefährdungen durch Übergriffe Dritter vermieden werden.

Hinweis BGI 5039

Ja
Nein

In besonders gefährdeten Bereichen der Betriebsanlagen sind für das Personal spezielle Notrufeinrichtungen vorhanden.

Hinweis BGI 5039

Ja
Nein

Um die Sicherheit der Fahrer/innen und der Fahrgäste zu verbessern, ist eine Videoüberwachungsanlage in Haltestellen und Fahrzeugen installiert.

Hinweis BGI 5039

Ja
Nein
Eignung der Fahrer/innen

Die Fahrer/innen erfüllen die Anforderungen nach verkehrsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Ja
Nein

Es werden nur Fahrer/innen eingesetzt, deren körperliche und geistige Eignung durch Untersuchungen nach verkehrsrechtlichen Vorschriften und dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" nachgewiesen wurde.

Sich durch Betriebsarzt/-ärztin beraten lassen
BGI/GUV-I 504-25 "Handlungsanleitung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge"  nutzen, Hinweis VDV 714

Ja
Nein

Es ist sichergestellt, dass die erforderlichen Untersuchungen zur Fahreignung nach Verkehrsrecht und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge regelmäßig durchgeführt werden.

BGI/GUV-I 504-25 "Handlungsanleitung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" , Hinweis VDV 714

Ja
Nein

Es ist sichergestellt, dass die Fahrer/innen die erforderliche Weiterbildung (nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) erhalten.

Moderatorenausbildung der Branche ÖPNV Bahnen in der VBG nutzen

Ja
Nein

Die Fahrer/innen werden regelmäßig im Umgang mit Kunden sowie im sicheren Fahren der Busse und Straßenbahnen geschult.

Angebote der Branche ÖPNV Bahnen in der VBG nutzen wie CBT "Präventionsmaßnahmen gegen Konflikte beim Umgang mit Kunden und Dritten"; "Sicherheitsprogramm für Linienbusfahrer">; Flyer "Stressprävention für Fahrerinnen und Fahrer von Linienbussen und Straßenbahnen - Das computergestützte Trainingsprogramm" 

Ja
Nein

Die Fahrer/innen sind angewiesen, während des Fahrdienstes nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, stehen.

Zum Beispiel durch Arbeitsanweisungen

Ja
Nein

Die Fahrer/innen werden motiviert, sich gesundheitsgerecht zu verhalten und sich gesund zu ernähren.

Zum Beispiel mit speziellen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung; Theraband der Branche ÖPNV Bahnen in der VBG nutzen
Fachinfoblatt "Handbuch: Gesundheitsförderung in Verkehrsunternehmen" , Hinweis Übungen Theraband 

Ja
Nein
Dienst- und Fahrpläne

Die Dienste sind so geplant, dass die Vorgaben nach Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag eingehalten sind.

Ja
Nein

Die Dienstpläne sind so aufgestellt, dass sie den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes und Tarifvertrag entsprechen.

Software-individuelle Dienstplangestaltung im Fahrdienst der Branche ÖPNV Bahnen in der VBG nutzen. Fachinfoblatt "Individuelle Dienstpläne: Innovativer Ansatz zur Dienstplangestaltung" 

Ja
Nein

Die Präferenzen der Beschäftigten werden durch tagesbezogene Dienstwünsche und Mitarbeiterprofile bei der Erstellung der Dienstpläne berücksichtigt.

Software-individuelle Dienstplangestaltung im Fahrdienst der Branche ÖPNV Bahnen in der VBG nutzen. Fachinfoblatt "Individuelle Dienstpläne: Innovativer Ansatz zur Dienstplangestaltung" 

Ja
Nein

Bei der Planung der Dienste und der Dienstpläne wird die Nutzung von Sanitäreinrichtungen hinreichend berücksichtigt.

Fachinfoblatt "Toiletten im Fahrdienst"  nutzen

Ja
Nein
Belastende Situationen (Konflikte/Unfälle)

Es wurde ermittelt, bei welchen Fahrrouten, in welchen Bereichen und in welchen Situationen bei den Fahrten besondere Gefährdungen auftreten können ("Gefährdungsschwerpunkte").

Mit Behörden, Polizei zusammenarbeiten Fachinfoblatt "Arbeitsunfälle durch Übergriffe Dritter"  nutzen

Ja
Nein

Für die ermittelten Gefährdungsschwerpunkte wurden Maßnahmen festgelegt.

Zum Beispiel bauliche Maßnahmen (Beleuchtung, Notfalleinrichtungen), organisatorische Maßnahmen (Personaleinsatz, Begleitung durch Servicepersonal oder Sicherheitsdienste, Arbeitsabläufe), spezielle Trainings

Ja
Nein

Beschäftigte sind angewiesen, in Konfliktfällen von Beginn an deeskalierend zu handeln.

Zum Beispiel Dienstanweisung

Ja
Nein

Die Fahrer/innen werden regelmäßig im Umgang mit "schwierigen" Kunden geschult (Deeskalationstraining, Selbstbehauptungstraining). Fristen und Teilnahmen für diese Schulungen sind festgelegt.

Die Angebote der Branche ÖPNV Bahnen in der VBG nutzen. CBT "Präventionsmaßnahmen gegen Konflikte beim Umgang mit Kunden und Dritten"

Ja
Nein

Wir haben ein Konzept und ein Verfahren für die Betreuung von Beschäftigten mit psychischen Beeinträchtigungen aufgrund von Unfall- oder anderen psychisch belastenden Ereignissen.

Fachinfoblatt "Kurzfassung des Vorgehens zur Betreuung schockbetroffener Mitarbeiter" sowie Fachinfoblatt "Betreuungskonzept der Kölner Verkehrsbetriebe: Psychische Beeinträchtigungen nach Unfällen im Fahrdienst" nutzen"
Sich von der VBG beraten lassen

Ja
Nein

Wir haben Erstbetreuer/innen für den Einsatz am Unfallort ausgebildet.

Fachinfoblatt "Ausbildung von Erstbetreuern für den Einsatz am Unfallort" nutzen

Ja
Nein

Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die sich insbesondere an die Fahrgäste richtet, legen wir nach außen hin dar, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Umfeld des ÖPNV getroffen wurden. Den Fahrgästen wird dabei auch ihre Mitverantwortung für die Sicherheit verdeutlicht.

Ja
Nein

 

© 2012 VBG - Hamburg; Stand: Januar 2010

In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

 



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