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Infoblatt für Beschäftigte zum Ausdrucken

Verhalten an Bahnübergängen
Schienenverkehr hat an Bahnübergängen immer Vorrang

. und das aus gutem Grund: Während ein Pkw selbst bei hoher Geschwindigkeit nach wenigen Metern zum Stehen kommt, benötigt ein Zug aus voller Fahrt bis zu 1.000 Meter zum Anhalten. Und der Zug kann nicht ausweichen.

An Bahnübergängen ist deswegen Folgendes zu beachten:

  • An Bahnübergängen muss bei Rot angehalten werden - ebenso bei rotem Blinklicht!
  • Auch Gelbes Licht bedeutet "Halt!" für alle Verkehrsteilnehmer/innen.
  • Sind die Schranken wieder geöffnet, darf erst weitergefahren werden, wenn das Lichtzeichen erloschen ist.

Das gilt auch für Bahnübergänge im Betriebsgelände.

Besondere Gefahrzeichen vor Bahnübergängen von Schienenbahnen
Andreaskreuz
Bahnübergang
dreistreifige Bake (links) - vor beschranktem Bahnübergang
zweistreifige Bake (links) - etwa 160 m vor dem Bahnübergang
einstreifige Bake (links) - etwa 80 m vor dem Bahnübergang
Tipps und Infos zum Verhalten an Bahnübergängen

An Bahnübergang besonders aufmerksam sein:

  • Bremsbereit und mit mäßiger Geschwindigkeit dem Bahnübergang nähern (maximal 50 km/h)
  • Nicht überholen
  • Die Bahnstrecke nach beiden Seiten überblicken
  • Auf akustische Signale der Bahn achten, gegebenenfalls das Radio leise stellen
  • Anhalten, wenn sich ein Zug nähert

Wenn der Bahnübergang wegen eines Rückstaus nicht zügig überquert werden kann, muss vor dem Andreaskreuz angehalten werden.

  • Auf dem Bahnübergang besteht uneingeschränktes Haltverbot, ebenso bis 10 m davor, wenn dadurch die Sicht auf das Andreaskreuz verdeckt wird.
  • Ansonsten gilt in geschlossenen Ortschaften 5 m vor Bahnübergängen und außerhalb geschlossener Ortschaften 50 m davor das eingeschränkte Halteverbot.

Vorsicht auch abseits der Straßen

An Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwegen hat der Schienenverkehr Vorrang, auch wenn diese nicht mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet sind.

Unterschätzen Sie die hohen Geschwindigkeiten nicht, mit denen Züge unterwegs sind.

 

© 2012 VBG - Hamburg; Stand: Januar 2010

In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

 



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