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Infoblatt für Kranführer/innnen zum Ausdrucken

Umgang mit Kranen

Diesem Infoblatt können Sie als Kranführer/in Verhaltensregeln für den Umgang mit Kranen entnehmen.

Um Störungen und Unfälle zu vermeiden, werden Sie hiermit angewiesen, die nachfolgenden Verhaltensregeln zu beachten:

Allgemeine Hinweise
  • Sie sind als Kranführer/in schriftlich benannt und ausgebildet worden.
  • Sie benutzen nur Krane, deren Prüffrist nicht abgelaufen ist.
  • Die Betriebsanleitung des Herstellers liegt vor und Sie verwenden den Kran nach der Betriebsanleitung des Herstellers.
  • Der Kran ist entsprechend der Betriebsanleitung standsicher und auf einem tragfähigen Untergrund aufgestellt.
  • Sie benutzen Schutzschuhe.
  • Sie nehmen eine Sichtprüfung des Krans vor Arbeitsbeginn vor - sämtliche Notendschalter und Bremsen.
  • Sie nehmen eine Funktionsprüfung des Krans vor Arbeitsbeginn - mindestens: sämtliche Notendschalter und Bremsen; Funktion der Hakensicherung am Kranhaken, Seile.
  • Die Nothalteeinrichtungen werden nicht betriebsmäßig angefahren.
  • Sie achten darauf, dass das zulässige Lastgesicht des Krans nicht überschritten wird.
  • Wenn Sie den Anschläger nicht sehen können, verwenden Sie folgende Kommunikationsmöglichkeit:
  • Es wird ein/e Einweiser/in eingesetzt, wenn Sie die Last nicht beobachten können. Der/die Einweiser/in verwendet die vereinbarten Zeichen.
  • Die Überlastsicherung wird nicht als Waage benutzt.
  • Lasten werden sorgfältig transportiert: nicht schräg ziehen und pendeln, festsitzende Lasten nicht losreißen.
  • Sie halten Abschrankungen und Schwenkbegrenzung ein.
  • Ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen sich bewegenden Teilen des Kranes und festen Teilen der Umgebung - zum Beispiel Bauwerk, Gerüst, Materialstapel - wird von Ihnen eingehalten beziehungsweise es besteht eine stabile Absperrung durch Schutzgeländer oder Schutzzäune.
  • Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen ist eingehalten.
  • Es werden keine Personen mit der Last oder dem Lastaufnahmemittel befördert - Ausnahme zum Beispiel Betonkübel mit Standplatz.
  • Lasten werden nicht am unbesetzten Kran hängen gelassen.
  • Der Kran wird nach Arbeitsende in Feierabendstellung gebracht.
  • Sie kennen und beachten die Betriebsanweisungen "Transportarbeiten mit flurgesteuertem Kran" und "Benutzung von Anschlagmitteln (Krantransport)".
Autokrane

Bei Autokranen ist zusätzlich zu beachten:

  • Der Ausleger ist auf dem Fahrgestell festgelegt und der Oberwagen ist verriegelt.
  • Vor dem Anheben von Lasten wird der Kran durch die Abstützungen gesichert.
  • Zubehörteile sind festgelegt und gegen Herabfallen gesichert.
  • Handbetätigte Abstützungen sind gegen Herausrutschen gesichert - zum Beispiel bei Kurvenfahrt.

 

© 2012 VBG - Hamburg; Stand: Januar 2010

In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

 



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