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Infoblatt für Beschäftigte zum Ausdrucken

Umgang mit Flachglastransportgestellen  

Diesem Infoblatt können Sie Verhaltensregeln im Umgang mit Flachglastransportgestellen entnehmen.

Um Störungen und Unfälle zu vermeiden, werden Sie hiermit angewiesen, die nachfolgenden Verhaltensregeln zu beachten:

Allgemeine Hinweise
  • Benutzen Sie die Ihnen zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung:

    Zum Beispiel Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Pulsschützer, Handschuhe, Schürzen, Schutzbrillen, Gehörschutz
  • Den maximalen Glasscheibenüberstand nicht überschreiten - maximale Ladehöhe, maximale Ladebreite - beachten > siehe Tabelle.
  • Die unteren Glasauflagen sind gegen Verrutschen der Glasplatten gesichert - zum Beispiel geeignete Hartgummi- oder Hartholzauflagen.
  • Die Auflagen dürfen nicht überstehen und sind fest mit dem Gestell verbunden.
  • Die Gestelle sind mit Vorrichtungen zur Ladungssicherung ausgerüstet - zum Beispiel Spanngurte mit ABS-Ratsche, Spannlatten, Rungen, Klemmen, ...
Be- und Entladen von Gestellen
  • Nur Gestelle verwenden, die für das Lastgewicht und die Lastabmessung geeignet sind.
  • Vor jedem Beladevorgang das Gestell auf etwaige Schäden kontrollieren (beschädigte Gestelle kennzeichnen und sofort aus dem Verkehr ziehen).
  • Die Tragfähigkeit der Gestelle beim Beladen nicht überschreiten.
  • Auf gleichmäßiges Beladen der Gestelle achten.
  • Beim Einlegen und Entfernen von Distanzstücken - zum Beispiel zwischen einzelnen Scheiben - spezielle Betriebsanweisungen beachten.
  • Sofort nach dem Beladevorgang Ladungssicherung anlegen.
  • Beim Entladen die Ladungssicherung erst entfernen, wenn das Gestell sicher und eben abgestellt ist und die Ladung unbeschädigt ist.
  • Die zweite (letzte) Ladungssicherung erst teilweise lösen und kontrollieren, ob die Ladung selbsttätig kippt (ABS-Ratsche). Ladungssicherung erst dann endgültige entfernen, wenn die Standsicherheit der Ladung festgestellt wurde.
  • Bei beschädigter Ladung (Kiste/Glasstoß/Einzelscheibe) Entladung sorgfältig vorbereiten und Umgebung weiträumig absichern, im Zweifelsfalle Vorgesetzte/n informieren.
Transportieren von Gestellen
  • Für den Kranbetrieb nur geeignete Anschlagmittel verwenden (Betriebsanweisung).
  • Die Anschlagmittel sind nur an den vorgesehenen Anschlagpunkten am Gestell einzuhängen beziehungsweise anzuschlagen.
  • Fahrbare Gestelle sind beim Abstellen gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert - zum Beispiel mit einer Feststellbremse, Unterlegkeile, ...
  • Manuell verfahrbare Gestelle sollten vorzugsweise nur geschoben werden (beim Ziehen besteht die Gefahr, dass das Gestell auf Füße/Unterschenkel aufläuft).
  • Zugdeichseln sind so gesichert, dass Fußverletzungen durch Herabschlagen auf den Fußboden vermieden werden (Mindestabstand Deichsel/Fußboden 120 mm).
  • Die Tragfähigkeit der Flurförderzeuge darf beim Transport von Flachglas auf Transportgestellen nicht überschritten werden.
  • Flurförderzeuge und ihre Anhänger sind so beladen, dass das Gestell nicht herabfallen/kippen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann (gilt für Längs- und Quertransport mit Gabelstaplern und Hubwagen).
  • Mit Glasgestellen beladene Flurförderzeuge dürfen nur mit an die Fahrbahnverhältnisse - zum Beispiel bei Kurvenfahrt - angepasster Geschwindigkeit verfahren werden.

 

© 2012 VBG - Hamburg; Stand: Januar 2010

In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

 



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