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Infoblatt für Beschäftigte zum Ausdrucken

Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Mit Drogen und Alkohol wesentlich mehr Unfälle
Auch wenn die Unfallzahlen seit einigen Jahren leicht rückläufig sind, müssen Drogen und Alkohol weiterhin als erhebliche Risikofaktoren im Straßenverkehr angesehen werden. Vor allem die überdurchschnittliche Schwere der Unfälle ist auffällig. So kommt es wesentlich häufiger zu Unfällen mit Personenschaden, wenn ein oder mehrere Fahrer alkoholisiert waren oder unter Drogeneinfluss standen. Hier einige Informationen über die Wirkungen von Drogen und Alkohol.

Typische Gefahren bei der Einnahme verschiedener Drogen

  • LSD: Halluzinationen, verändertes Raum-Zeit-Gefühl, Horrortrips, Flashbacks, Selbstüberschätzung und Sinnestäuschung
  • Amphetamine (Speed): hohes Suchtpotenzial, Psychosen, die Fähigkeit, Verkehrssituationen richtig einzuschätzen wird vermindert, gleichzeitig die Risikobereitschaft erhöht
  • MDMA (Ecstasy): verursacht starke Rauschzustände, euphorisierend, verminderte Konzentrationsfähigkeit, veränderte Wahrnehmung, verminderte Reaktionsfähigkeit
  • THC (Cannabis): Konzentrationsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Denkstörungen, verändertes Zeitgefühl, Ablenkbarkeit
  • Kokain: veränderte Wahrnehmung, Selbstüberschätzung, Aggressivität, Erschöpfung, erhöhte Risikobereitschaft
  • Heroin: Wahrnehmungsstörungen, Konzentrationslosigkeit, Lethargie, Gleichgültigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit, psychomotorische Verlangsamung

Typische Gefahren des Alkoholmissbrauchs im Straßenverkehr

Je nach Alkoholpegel erhebliche Beeinträchtigungen der

  • Motorik - zum Beispiel sind Lenkbewegungen gestört
  • Wahrnehmung - zum Beispiel "Tunnelblick" - das heißt, das Blickfeld wird tunnelförmig, das Farbempfinden der Augen lässt nach
  • Informationsverarbeitung - zum Beispiel ist die Entfernungseinschätzung beeinträchtigt
  • Reaktionen und Aufmerksamkeit - zum Beispiel lässt das Reaktionsvermögen drastisch nach, Verkehrsschilder werden übersehen
  • psychischen Verfassung - zum Beispiel steigt die Risikobereitschaft, starke Abnahme der Selbstkontrolle

Im Straßenverkehr haben Drogen und Alkohol nichts zu suchen.

Strafen bei Alkohol im Blut

Schon mit 0,5 Promille Alkohol im Blut begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit 250 € Bußgeld, vier Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.

Der Grenzwert für die absolute Fahrunfähigkeit liegt bei 1,1 Pomille. Sollte ein Fahrer mit diesem oder einem höheren Wert angetroffen werden, kann dieses Vergehen mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr, Führerscheinentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, sowie sieben Punkten im Verkehrszentralregister bestraft werden. Ab 1,6 Promille muss man sich zusätzlich einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) unterziehen, bevor die Möglichkeit besteht, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.

Strafbar kann sich aber jeder schon ab 0,3 Promille machen - zum Beispiel bei einem Fahrfehler oder einem Unfall.

Absolutes Alkoholverbot für Jugendliche

Seit 1. August 2007 dürfen Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen wollen ("Null-Promille-Grenze"). Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Kraftfahrzeugführer(innen) unter 21 Jahren, unabhängig davon, ob sie sich in der Probezeit befinden oder nicht.

 

© 2012 VBG - Hamburg; Stand: Januar 2009

In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

 



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