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Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen erkennt Seminare der VBG an

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen führt seit einigen Jahren für jedes aktive Mitglied ein Fortbildungskonto. Die Mitglieder können daher gegenüber ihren Kunden nachweisen, dass sie sich beständig fortbilden.

Etwa sechs Fortbildungstage in drei Jahren müssen nachgewiesen werden. Entsprechende Fortbildungspunkte werden für die Seminare und Workshops der VBG vergeben.