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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) ist ein wichtiger Berater des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz.

Die FaSi unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter. Damit eine FaSi ihren umfassenden Beratungsaufgaben und den damit verbundenen vielfältigen Anforderungen gerecht werden kann, fordert der Gesetzgeber im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde. Diese liegt vor bei:

  • beruflicher Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister (gleichwertige Funktionen können ggf. von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden) und
  • mindestens zweijähriger beruflicher Praxis und
  • erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ausbildung für FaSis besteht bei der VBG aus mehreren Präsenzseminaren in Verbindung mit Selbstlernphasen (Lernen mit Lernprogrammen), die branchenbezogen angeboten werden. Die Termine des jeweils ersten Präsenzseminars und weitere Informationen über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Sie rechts auf dieser Seite.

Fortbildung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Auch für Ihre Fortbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen wir Ihnen eine Reihe von branchenbezogenen Angeboten bereit. Darüber hinaus bieten wir viele Seminare an, die sich an alle Branchen wenden oder bei denen die Fächkräfte für Arbeitssicherheit als Zielgruppe gemeinsam mit anderen Zielgruppen angesprochen werden. Unter "Seminare suchen und buchen" können Sie sich alle derartigen Seminare anzeigen lassen und bei Bedarf buchen.

Fortbildung gem. § 4 (7) DGUV Vorschrift 2 für Branchenwechsler

Für Teilnehmer, welche die Ausbildungsstufen I und II bei einem anderen Ausbildungs­träger als der VBG absolviert haben und die Ausbildung bei der VBG abschließen oder als Absolvent der VBG die Qualifikation für eine zusätzliche Branche der VBG erwerben möch­ten, bieten wir folgendes vereinfachtes Verfahren an:

Sie absolvieren zunächst ein Seminar der VBG aus dem Angebot für Ihre „gewählte“ Branche. Dies ist die Voraussetzung, um danach das jeweilige FS5 Seminar der entsprechenden Branche zu besuchen

Folgende Kombinationen sind möglich:

 

Gewählte Branche

Branchenseminar

FaSi­-
Seminar

ÖPNV/Bahnen

(in 2012 noch nicht erforderlich)

FS5 V

Büro und Verwaltung

Grundlagen der Bildschirmarbeitsplatzgestaltung

GBAPA

FS5 A

Sicherungsdienstleistungen

Sicherheitsinspektoren: Teil 2

SIK2B

FS5 B

Glas und Keramik

(in 2012 nicht erforderlich)

FS5 C

Technik je nach Schwerpunkt:

Ausbildungsstätten und
private Schulen:

Sicherheit in Ausbildungswerkstätten ODER
Sicherheitsbeauftragte an Schulen ODER
Sicherheit bei der Metallbearbeitung ODER
Sicherheit bei der Holzbearbeitung

SIB W
SAS A
MET T
HOLZT

FS5 T

Rundfunk, Theater
und Veranstalter:

Fernseh-, Hörfunk-, Film-, Theater- und Veranstaltungstechnik

BST R

FS5 T

Kirchliche Einrichtungen:

Gefährdungsbeurteilung rund um die Kirche ODER
Arbeitsschutz bei kirchlichen Veranstaltungen

GFB K
AKV K

FS5 T

Zeitarbeit

Fortbildung Arbeitsschutz in Zeitarbeitsunternehmen

FSFSZ

FS5 Z