Bekanntmachung: Änderungen des autonomen Rechts zum 01.01.2010
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und die Berusgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen haben sich zum 01.01.2010 zu einer neuen Berufsgenossenschaft zusammengeschlossen.
Die Vertreterversammlungen beider Berufsgenossenschaften haben die Vereinigung in ihren Sitzungen im Sommer 2008 beschlossen. Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat die Vereinigungsbeschlüsse sowie das für die neue Berufsgenossenschaft geltende autonome Recht zum 01.01.2010 genehmigt.
Die neue Berufsgenossenschaft mit Hauptsitz in Hamburg trägt den Namen
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe, besonderen Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (VBG).
Ab dem 01.01.2010 gilt für die Mitgliedsunternehmen und Versicherten eine neue Satzung.
Hinweis zur freiwilligen Versicherung für Unternehmer und Selbstständige:
Mit der freiwilligen Versicherung sind Unternehmer und Selbstständige auch auf fremden Betriebsstätten versichert. Wer die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung nicht nutzt, steht dagegen bei Unfällen auf fremden Betriebsstätten nicht mehr unter Versicherungsschutz durch die VBG (§ 51 der Satzung).
1. Nachtrag zur Satzung 2010
Die seit 01.01.2010 geltende Satzung wurde in einem 1. Nachtrag zum 01.01.2010 geändert, den das Bundesversicherungsamt mit Bescheid vom 17.12.2009 genehmigt hat. Die Änderungen des 1. Nachtrags sowie die Satzung 2010 in der Fassung des 1. Nachtrags finden Sie nebenstehend.
