Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Unternehmer tragen dort Verantwortung, wo sie Weisungen erteilen und Entscheidungen treffen. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Die gesetzliche Unfallversicherung entlastet die Unternehmer von der Verpflichtung, im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unmittelbar Entschädigung zu leisten. Die Solidargemeinschaft aller Unternehmer schützt so ihre Mitglieder vor den Folgekosten eines Unfalles, die ein wirtschaftliches Risiko für die Existenz eines Unternehmens darstellen können.
Unternehmer sollten deshalb den Arbeitsschutz zum selbstverständlichen Bestandteil der Organisation Ihres Unternehmens machen und unter Beteiligung der Beschäftigten die Arbeitsabläufe sicher und gesundheitsgerecht gestalten.
Zu den Grundpflichten der Unternehmer gehört es beispielsweise,
- arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- den Arbeitsschutz bei allen Tätigkeiten und auf jeder Führungsebene zu organisieren, zu beachten und zu kontrollieren,
- Mitarbeiter zu informieren und zu unterweisen,
- bestehende Arbeitsbedingungen ständig zu verbessern,
- erforderliche Mittel bereitzustellen,
- die Mitwirkung der Beschäftigten sicherzustellen.
Weitere Infos finden Sie in den Grundsätzen der Prävention (siehe Informationen).
