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Aufgaben und Funktion des Sicherheitsbeauftragten

Der Sicherheitsbeauftragte gibt Anstöße zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und informiert über Sicherheitsprobleme.

Beratung durch Sicherheitsbeauftragten

Sie möchten sich über das Thema "Sicherheitsbeauftragter" informieren? Kurz gefasst einige wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Welche Erwartungen sind an den Sicherheitsbeauftragten zu stellen?

  • Unterstützung des Unternehmers
  • Aufdecken von Unfall- und Gesundheitsgefahren und Hinwirken auf deren Beseitigung
  • Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Ansprechpartner für Kollegen
  • Vermittler zwischen Kollegen und Vorgesetzten
  • Vorbild sein

Tragen Sicherheitsbeauftragte Verantwortung?

"Der Sicherheitsbeauftragte wird innerhalb seines Beschäftigungsverhältnisses beobachtend und beratend als Hilfsperson des Unternehmers tätig, ohne Anweisungen geben oder korrigierende Maßnahmen ergreifen zu können oder auch nur im geringsten, was die Verantwortlichkeit betrifft, an die Stelle des Unternehmers zu rücken." (Bundessozialgericht)

Welche Rechte hat man in dieser Funktion?

  • Teilnahme an Aus- und Fortbildungsseminaren der VBG (siehe "Seminar buchen" auf der linken Seite)
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen durch Berufsgenossenschaft oder staatliche Aufsichtsbehörde
  • Kenntnisnahme von Unfällen
  • Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
  • keine Benachteiligung durch diese Aufgabe

Wo stehen die Rechtgrundlagen?

  • § 22 SGB VII
  • § 20 BGV A1
  • Anhang 2, BGV A1

Sie haben noch weitere Fragen zum Sicherheitsbeauftragten?
Kein Problem! Wir beraten Sie gern - Treten Sie mit uns in Kontakt! Servicetelefon 0180 5 8247728 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)