Aufgaben und Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist ein wichtiger Berater des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz.
Die FASI unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter. So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte. Der Arbeitsschutz beschränkt sich jedoch nicht auf die Umsetzung von Einzelvorschriften im Unternehmen, sondern bezieht Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als Beitrag zum Unternehmenserfolg in alle betrieblichen Tätigkeiten, Strukturen und Prozesse mit ein und ist Bestandteil von Unternehmensstrategien, Unternehmensführung und Unternehmensorganisation.
Wichtige Fragen, mit denen sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb beschäftigt, sind:
- Wie können Arbeitsprozesse so gestaltet werden, dass die arbeitenden Menschen günstige Bedingungen vorfinden?
- Was ist zu tun, damit die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen geschützt wird?
- Wie müssen Maschinen, Anlagen und Geräte konstruiert sein, damit gefahrlos daran gearbeitet werden kann?
- Wie können Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe auch im Sinne des Arbeitsschutzes gestaltet werden?
- Wie kann im Unternehmen der Stellenwert von Sicherheit und Gesundheitsschutz gestärkt werden?
Neu: Die SIFA-Community (siehe rechts)
Die Sifa-Community ist ein Online-Portal für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFA) und bietet die Möglichkeit zum regelmäßigen fachlichen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Experten. Sie bietet ihren Mitgliedern die Bereiche Community, Wissen, Praxis und Langzeitstudie. Die Rubrik Community ermöglicht es den Teilnehmern, Erfahrungen mit anderen Sifas und Arbeitsschutzexperten in Diskussionsforen auszutauschen. Im Bereich Praxis stehen den Mitgliedern vor allem Arbeitsmaterialien, Checklisten, Linklisten und Buchtipps zum Download zur Verfügung. Der Bereich Wissen liefert aktuelle Informationen und redaktionelle Beiträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dazu gibt es aktuelle Beiträge aus Praxis und Forschung.
Seit dem 01. Januar 2011 haben sich mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" die Regelungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung geändert.
Neu ist die Ermittlung von Inhalt und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
