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Erfolgreich unterweisen in Kleinstunternehmen

Unterweisen ist mehr als nur Belehren und Anweisen

Ist die Unterweisung im Dienstleistungsbereich überflüssig?

Vorurteile gegen die Unterweisung:

  • Was kann ich dafür, wenn meine Mitarbeiter nicht aufpassen?
  • Ich beschäftige doch qualifizierte Mitarbeiter, die haben sicheres Arbeiten gelernt!
  • Um was soll ich mich denn noch alles kümmern? Dafür habe weder ich noch meine Mitarbeiter Zeit; wir müssen arbeiten!
  • Bei uns gibt es keine gefährlichen Arbeiten!

Das Büro zum Beispiel gilt als ungefährlicher Arbeitsplatz – kein Schmutz, kein Lärm, keine gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffe. Dennoch können auch im Büro arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten, u.a. durch eine falsche Aufstellung des Bildschirms, verstellte Verkehrswege, ungünstige Beleuchtungsverhältnisse, aber auch falsche Verhaltensweisen.

Sie können als Unternehmer durch die mindestens einmal jährlich durchzuführende Unterweisung das Verhalten Ihrer Mitarbeiter gezielt beeinflussen, um sicherheitswidrigem Verhalten und Routinen wirksam zu begegnen.

Nutzen Sie Ihre Ergebnisse aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (siehe links "Gefährdungsbeurteilung"). Der notwendige Zeitaufwand rechnet sich.

Damit Ihre Mitarbeiter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen auch handeln können, müssen sie auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten. Unter diesen Voraussetzungen ist die Unterweisung ein Mittel, die Mitarbeiter beim Arbeitsschutz einzubeziehen und gleichzeitig zu motivieren.

Mit Ihrem und dem Fachwissen externer Berater (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, VBG), können Sie mit den Unterweisungshilfen auf der rechten Seite, in kurzer Zeit eine Unterweisung durchführen und dokumentieren.