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Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) für Kleinstunternehmen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz.

„Ich habe doch keine Gefährdungen in meinem Unternehmen, was bringt mir da eine Gefährdungsbeurteilung?“ Diese Frage hören die Mitarbeiter der Prävention der VBG sehr oft, insbesondere in kleineren Unternehmen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Gefährdungen an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter zu erkennen, zu bewerten und Verbesserungen abzuleiten und dient auch dazu, die Produktivität im Unternehmen zu erhöhen.

Wenn Sie über entsprechendes Fachwissen verfügen oder darauf zurückgreifen können (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt), ermöglicht Ihnen die folgende Checkliste, in kurzer Zeit die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und zu dokumentieren. Als Dokumentation kann dann ein mit Datum und Unterschrift versehener Ausdruck dieser Seite dienen.

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  • Die Arbeit ist so organisiert, dass alle Mitarbeiter die Arbeitsaufgaben produktiv und motiviert erfüllen können.
  • Die Arbeitsstätte, das Raumkonzept und die Anordnung der Arbeitsmittel ermöglichen ein sicheres, belastungsfreies und gesundheitsgerechtes Arbeiten.
  • Die Arbeitsumgebung (das Raumklima, die Lichtverhältnisse und die akustischen Bedingungen) fördert die Konzentration, die Kommunikation und die Zusammenarbeit.
  • Die Arbeitsmittel (Büroarbeitsstühle, Schreibtische, Software, Leitern usw.) sind sicherheitstechnisch und ergonomisch einwandfrei. Sie unterstützen ein gefährdungs- und belastungsfreies Arbeiten.
  • Die Arbeitsaufgaben sind klar formuliert und so gestaltet, dass ihre Anforderungen den Kompetenzen der Mitarbeiter entsprechen.
  • Zum Schutz der Beschäftigten und der betrieblichen Einrichtungen sind für Notfälle (Arbeitsunfälle, Stromausfall, Brände) ausreichende vorbeugende Maßnahmen getroffen.
  • Die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden den Beschäftigten angeboten (z.B. G 37 "Bildschirmarbeitsplätze").
  • Die weiteren betriebsspezifischen Arbeitsweisen, die zu Gefährdungen führen könnten, z.B. Außendiensttätigkeiten, berücksichtigen ebenfalls die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

Für eine detailliertere Analyse greifen Sie auf die Handlunghilfen auf der rechten Seite zurück.